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    Mercedes im Dieselskandal  990  0 Kommentare Klage gegen Daimler AG eingereicht

    Hamburg (ots) - Auch Mercedes Benz ist in den Dieselskandal
    involviert. HAHN Rechtsanwälte hat beim Landgericht Stuttgart 2018
    Klage gegen Daimler AG eingereicht. Der Kläger hatte am 27. Januar
    2016 einen Mercedes Benz E 220 BlueTEC T als Gebrauchtfahrzeug für
    eine Kaufpreis von 35.870,00 Euro erworben. Der Kläger verlangt
    nunmehr vom Hersteller Schadensersatz in Höhe von 31.611,65 Euro.
    Mitte Juli 2017 ist aufgrund von Durchsuchungen der Staatsanwalt
    Stuttgart im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bekannt
    geworden, dass in Motoren der Motorenvariante OM 651 (und OM 642)
    eine unberechtigte Thermosoftware verbaut wurde. Bei dieser handelt
    es sich um eine unzulässige Abgasabschaltung im Sinne der Verordnung
    (EG) Nr. 715/2007. Dieselfahrzeuge mit OM 642- und OM 651-Motoren
    wurden von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 millionenfach in
    Europa und den USA verkauft.

    Der Kläger hatte nach einem Fahrzeug gesucht, das den neusten
    Stand der Technik aufweist. Der Kundenberater einer Mercedes
    Benz-Niederlassung in Hamburg versicherte ihm, dass der Mercedes die
    neueste Abgasreinigung EURO 6 aufweise und es zu keinem Fahrverbot
    komme könne. Aufgrund der Zusicherungen der Mercedes-Niederlassung
    hat der Kläger das Fahrzeug dann erworben. Teil des Kaufvertrages
    war ein Garantievertrag mit einer Garantiedauer bis zum 04. Februar
    2018. Wegen der unzulässigen Abgasabschaltung weichen die
    Stickstoffoxidwerte (NOx) im realen Fahrbetrieb erheblich von den auf
    dem Prüfstand gemessenen Werten ab. Die Abschalteinrichtung führt zu
    einer Abschaltung außerhalb eines knapp kalkulierten Thermofensters
    zwischen 20 bis 35 Grad Celsius.

    "Bei den Abschalteinrichtungen von Mercedes bei den Motoren OM 642
    und OM 651 handelt es sich um eine unzulässige Schummelsoftware wie
    bei VW" sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
    Rechtsanwälte. "Der Sachmangel der Fahrzeuge führt dazu, dass Käufer
    ihren manipulierten Mercedes Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises
    bei Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurückgeben können. Das ist
    deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeugen in den
    bundesdeutschen Innenstädten Fahrverbote drohen und deren Inhaber
    diese auf dem Gebrauchtmarkt mittlerweile nur noch mit erheblichen
    Abschlägen verkaufen können", so Anwalt Hahn weiter. "Gerade
    Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen
    Rechtschutzversicherung sollten daher nicht länger zögern, für ihre
    Interessen aktiv zu werden", sagt Hahn abschließend. Weiter
    Informationen erhalten Sie unter https://wertverlust-diesel.de/.

    Zum Kanzleiprofil:

    HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu
    den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der
    Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30
    Jahren, die weiteren Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit
    15 Jahren und Rechtsanwalt Lars Murken-Flato seit 10 Jahren
    ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner
    sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei
    sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind insgesamt sechs
    Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
    verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail:
    peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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