Gut für die Luft, schlecht für Autofahrer und Industrie
13 Millionen Dieselfahrer betroffen: Fahrverbote kommen!
Fahrverbote für alte Diesel- und Benzinfahrzeuge sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtens. Damit droht Millionen Autofahrern Fahrverbote.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Fahrverbote für Dieselautos zur Luftreinhaltung sind grundsätzlich rechtens. Ein Gang zum Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht nötig. Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung:
"Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen."
Kläger war der Verband Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die Umweltschutz-NGO hatte gefordert, dass Fahrverbote für ältere Dieselautos teil der Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart werden müssten. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher wies nun eine Revision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zurück. Die Klage der DUH hat damit Erfolg. Die städtischen Behörden in Stuttgart und Düsseldorf können damit verpflichtet werden Fahrverbote für ältere Diesel-PKWs in ihre Luftreinhaltepläne mitaufzunehmen, so die Süddeutsche Zeitung. Trotzdem müssten die Städte aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.
Zwar verhängt das Bundesverwaltungsgericht selbst keine Fahrverbote, trotzdem könnte das Urteil Signalwirkung für andere mit Stickoxiden belastete Städte haben. Von den Fahrverboten wären alle Diesel-PKWs betroffen, die nicht die Euro 6 Abgasnorm erfüllen, sowie PKWs mit Benzinmotor mit Euro 2 und schlechter, so die Süddeutsche Zeitung. Dieselautos mit Euro 6 sowie Benziner ab Euro 3 dürfen weiterhin uneingeschränkt in die Innenstädte.
Der DUH-Chef Jürgen Resch sagte gegenüber Reuters:
"Wir erleben hier ein Debakel für die Regierungspolitik der großen Koalition, die sich einseitig auf die Seite der Autoindustrie geschlagen hat. Schmutzige Diesel-Fahrzeuge müssen jetzt auf Kosten der Firmen mit einer funktionierenden Abgasreinigung ausgestattet werden."
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Leif Miller, Geschäftsführer Naturschutzbund NABU sagte gegenüber dem Tagesspiegel:
"Die Autoindustrie hat sich böse verzockt."
Aus der Jungen Union Bayern kommen indes kritische Stimmen zu dem Urteil. Auf Twitter schreiben sie:
"Das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht den Städten nun Fahrverbote gegen Dieselautos zu verhängen. Wir stellen uns gegen dieses Urteil und fordern einheitliche Messstandards, eine bundesweite Regelung und die kostenlose Umrüstung für Dieselfahrer! #diesel #Fahrverbot"
Die Grünen hingegen begrüßen das Urteil. Die Vorsitzende der Grünen Annalena Baerbock schreibt auf Twitter:
"Das Recht auf saubere Luft zählt. #Fahrverbote sind Quittung für Nichtstun der Bundesregierung. #Nachrüstung jetzt auf Kosten der Konzerne."
Fahrverbote haben für Autohersteller sowie Halter dramatische Folgen. Dieselfahrern droht ein deutlicher Wertverlust ihrer Autos, während laut einer Studie des Ifo-Institut in der Autoindustrie hunderttausende Arbeitsplätze wegfallen könnten, so Focus. Die Aktien großer Autohersteller reagierten jedoch bisher kaum auf das Urteil und die zukünftigen Fahrverbote. Die VW-Aktie steht aktuell rund 1 Prozent im Minus, die von Daimler rund 0,5 Prozent (Stand: 27.02.2017, 13:40 Uhr, Xetra):
Quellen:
bverwg.de
Focus: „Fahrverbote kommen! Deutsche Städte dürfen jetzt Diesel-Autos aussperren“
Der Tagesspiegel: „Städte können Fahrverbote für Dieselautos verhängen“
Süddeutsche Zeitung: „Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote“