EANS-Hauptversammlung
Lenzing AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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15.03.2018
Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505
E i n l a d u n g
zu der am Donnerstag, 12. April 2018, um 10.30 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum
Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing, stattfindenden
74. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht
jeweils zum 31.12.2017, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2018
8. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der Satzung
mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, der inhaltlich nicht geändert wird
9a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 % des
Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie
über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 20.04.2016 zum 8. Tagesordnungspunkt erteilten
entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
9b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen
10. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen "Genehmigten Kapitals" unter
Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
Bezugsrechts gem. § 153 Abs 6 AktG, aber auch mit der Ermächtigung des Vorstands
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