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    EANS-Hauptversammlung  651  0 Kommentare Lenzing AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    15.03.2018

    Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
    mit dem Sitz in Lenzing
    FN 96499 k
    ISIN: AT 0000644505


    E i n l a d u n g


    zu der am Donnerstag, 12. April 2018, um 10.30 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum
    Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing, stattfindenden

    74. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

    Tagesordnung:

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
    Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht
    jeweils zum 31.12.2017, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
    Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017
    ausgewiesenen Bilanzgewinnes

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2017

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2017

    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

    6. Wahlen in den Aufsichtsrat

    7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
    Geschäftsjahr 2018

    8. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der Satzung
    mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, der inhaltlich nicht geändert wird

    9a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
    30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 % des
    Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie
    über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
    Hauptversammlungsbeschluss vom 20.04.2016 zum 8. Tagesordnungspunkt erteilten
    entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

    9b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG
    mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die
    Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss
    des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen

    10. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen "Genehmigten Kapitals" unter
    Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
    Bezugsrechts gem. § 153 Abs 6 AktG, aber auch mit der Ermächtigung des Vorstands
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