Noch kein Gerichtstermin zu Dieselfahrverboten
WIESBADEN (dpa-AFX) - Es ist weiterhin unklar, wann vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht über mögliche Dieselfahrverbote verhandelt wird. Ein Sprecher sagte am Mittwoch, die Kammer warte noch auf eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes und werde anschließend die Verhandlungen terminieren. Ursprünglich war der Stadt Wiesbaden der 28. März als nächster Anhörungstermin avisiert worden. Nach der Grundsatzentscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, wonach Dieselfahrverbote grundsätzlich zulässig sind, hatte die Stadt ein Sofortmaßnahmenpaket vorgestellt, um ein drohendes Fahrverbot noch zu verhindern. In Hessen hatten nach Auskunft des Umweltbundesamtes im vergangenen Jahr mindestens fünf Städte den Stickoxid-Grenzwert nicht eingehalten. Neben Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt waren dies Limburg und Gießen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte unter anderem Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt verklagt. Die Klagen gegen Darmstadt und Frankfurt werden deshalb in Wiesbaden verhandelt, weil das hessische Umweltministerium, das die Luftreinhaltepläne erlassen muss, hier seinen Sitz hat./rma/DP/das