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    DGAP-News  797  0 Kommentare Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Herausragendes erstes Quartal 2018 - Seite 2



    In 2017 wurde der § 8b Abs. 7 KStG geändert. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist ein Finanzunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und fällt unter die hier vorgenommene Änderung. In Folge dessen sind § 8b Abs. 1 bis 6 KStG auf die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nunmehr anzuwenden. Hierdurch ergibt sich, dass für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft insbesondere realisierte Verluste aus dem Handel mit Aktien unberücksichtigt bleiben und realisierte Gewinne aus dem Handel mit Aktien mit lediglich 5% Berücksichtigung finden. Diese Veränderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer führt für das Geschäftsjahr 2017 und für das erste Quartal 2018 dazu, dass die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft einen steuerlichen Verlust erwirtschaftet hat. Aufgrund des zuvor beschriebenen Sachverhalts ergibt sich rechnerisch kein Steueraufwand für das Veranlagungsjahr 2017 und das erste Quartal 2018 zusammen für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft als Steuersubjekt. Die Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag erfolgte derzeit unter Anwendung der Steuervorschriften des Körperschaftsteuergesetzes vor den zuvor beschriebenen Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes in 2017. Damit bestehen derzeit Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuern, Gewerbesteuern und den Solidaritätszuschlag für den Veranlagungszeitraum 2017 und das erste Quartal 2018 zusammen in Höhe von TEUR 4.698. Inwieweit die Gesetzesänderung auch im Rahmen der Überprüfung durch die Anschlussprüfung der Großbetriebsprüfung des Finanzamts für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Bestand hat, ist derzeit ungewiss. Aus diesem Grunde wurde bisher aus den daraus resultierenden Risiken ergebniswirksam eine Steuerrückstellung berücksichtigt.



    Das Konzernergebnis je Aktie für das erste Quartal 2018 beträgt EUR 0,86 (Vorjahrszeitraum: EUR 0,43).



    Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft verfügt damit zum 31. März 2018 nach den vorläufigen Zahlen über bilanzielle Konzerneigenmittel in Höhe von EUR 37,7 Mio. (Vorjahr: EUR 32,0 Mio.).



    "Wie bereits in unserer Corporate News am 22. Februar 2018 angedeutet, schafften wir mit dem ersten Quartal 2018 wiederrum einen neuen Rekord für ein erstes Quartal. Im Vergleich der ersten Quartale 2017 zu 2018 steigerten wir unseren Quartalsüberschuss um 100%. Wir werten dieses herausragende Ergebnis, auch im Verhältnis zum bereits außerordentlichen guten Ergebnis im vierten Quartal 2017, als Erfolg unserer Strategien zur Stärkung unserer Marktstellung. Mit der Übernahme des Market Making an der BX Bern stärken wir weiterhin auch unsere internationale Wachstumsstrategie und erreichen als Handelspartner eine immer größere Anziehungskraft", führt André Bütow, Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft aus. "Die Entwicklung der Handelsergebnisse ist nach Ablauf der ersten sechs Wochen im zweiten Quartal 2018 bisher von einer im Vergleich zum ersten Quartal 2018 geringeren Dynamik geprägt."

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    DGAP-News Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Herausragendes erstes Quartal 2018 - Seite 2 DGAP-News: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Jahresergebnis Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Herausragendes erstes Quartal 2018 18.05.2018 / 08:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …