checkAd

    EANS-News  166  0 Kommentare Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der RBI AG zum Rückerwerb eigener Aktien § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien (§ 65 Abs 1b AktG) - ANHANG

    --------------------------------------------------------------------------------
    Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
    --------------------------------------------------------------------------------

    Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3
    Veröffent-lichungsverordnung 2018

    kein Stichwort

    Wien -
    Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
    International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß
    § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener
    Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
    Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
    (§ 65 Abs 1b AktG)

    Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 Veröffent-
    lichungsverordnung 2018
    Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,
    vom 21. Juni 2018 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65
    Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der
    Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht werden:

    "1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
    Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne das die Hauptversammlung vorher nochmals
    befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt.
    Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf
    insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
    Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem
    Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember
    2020, begrenzt.

    Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie,
    der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über
    dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
    Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

    Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
    und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des
    Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a
    Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

    2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
    Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
    teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
    beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der
    Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen
    Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
    Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
    In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
    in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
    Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren
    Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab
    dem Datum dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Juni 2023.

    3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder
    ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
    veröffentlichen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 16.
    Juni 2016 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur
    Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
    den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."


    Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
    Veröffentlichungsverordnung 2018 wird durch die Veröffentlichung im Internet
    über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.



    Rückfragehinweis:
    Herr Mag. Gregor Höpler
    Head of Group Executive Office
    Raiffeisen Bank International AG
    +43 1 71707 - 3449
    gregor.hoepler@rbinternational.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------


    Anhänge zur Meldung:
    ----------------------------------------------
    http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/5/10172863/0/oHV_2018_Veröffentlichung_Rückererwerb_eigener_Aktien_2018.pdf

    Emittent: Raiffeisen Bank International AG
    Am Stadtpark 9
    A-1030 Wien
    Telefon: +43 1 71707-2089
    FAX: +43 1 71707-2138
    Email: ir@rbinternational.com
    WWW: www.rbinternational.com
    ISIN: AT0000606306
    Indizes: ATX
    Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien
    Sprache: Deutsch





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-News Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der RBI AG zum Rückerwerb eigener Aktien § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien (§ 65 Abs 1b AktG) - ANHANG - Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 Veröffent-lichungsverordnung 2018 kein Stichwort Wien - Veröffentlichung …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer