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     3133  0 Kommentare Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung - hier klappt die Rückabwicklung ohne Klage

    Mit dem Widerruf einer Rentenversicherung, Lebensversicherung oder Basisrente können Versicherte eine Rückabwicklung der Police erreichen. Das ist in den meisten Fällen weit lukrativer als eine Kündigung (die bei der Basisrente ohnehin ausgeschlossen ist). Unsere Erfahrung zeigt: Bei einigen Gesellschaften lässt sich dies ohne Klage erreichen, wenn ein erfahrener Anwalt dabei ist.

    Etliche Tausend Euro können Besitzer einer Lebensversicherung durch den Widerruf einer Police mehr erlösen als bei einer Kündigung. Denn bei einer Kündigung bekommen sie nur den vergleichsweise niedrigen Rückkaufswert ausgezahlt – die meist sehr hohen Kosten für Vertrieb der Police sind weg. Bei einer Rückabwicklung dagegen muss die Versicherung diese Kosten erstatten – allein schon deshalb ergibt sich so gut wie immer ein erheblicher Aufschlag für den Versicherten.

     

    Doch der Weg zur Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist zumeist nicht ganz einfach. Die Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf zeigt, dass an der Mandatierung eines spezialisierten Anwalts kein Weg vorbeiführt. Denn die Versicherungen weisen den Widerruf des Kunden nahezu immer zurück - auch dann, wenn er aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung oder anderer fehlerhafter oder fehlender Informationen in den Versicherungsunterlagen gerechtfertigt ist.

     

    Teilweise verschließen sich Lebensversicherungen einer gütlichen Einigung auch dann, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Dann bleibt nur noch der Klageweg. Dies gilt nach unseren Erfahrungen für einige große Lebensversicherungen, wie beispielsweise den Marktführer Allianz. In diesen Fällen ist die Umsetzung einer Rückabwicklung recht langwierig und mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden - zumindest dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung greift.

     

    Doch es gibt auch einige Lebensversicherungen, bei denen eine lukrative Rückabwicklung wesentlich schneller und einfacher umgesetzt werden kann. Denn diese Unternehmen sind außergerichtlich kompromissbereit, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, der den Widerruf kompetent begleitet. Zu den Versicherungen, die wir bei der IG Widerruf als vergleichsbereit kennengelernt haben, gehören beispielsweise:

     

    • Aachen Münchener
    • Generali
    • Clerical Medical
    • Helvetia
    • Skandia
    • Provinzial
    • HDI Gerling
    • Liberty Europe
    • LV 1871
    • LVM
    • Continentale Lebensversicherung
    • Athene
    • R+V
    • Basler
    • Volkswohl Bund
    • Heidelberger Leben / MLP
    • Alte Leipziger
    • Hannoversche Lebensversicherung
    • WWK

     

    Bei all diesen Versicherungen konnten unsere Kooperationsanwälte schon außergerichtliche Vergleiche für Mandanten abschließen. Ein solcher Vergleich bedeutet meist, dass die Maximalforderungen des Kunden nicht hundertprozentig umgesetzt werden können. Dennoch sind diese Kompromisse in der Regel deutlich lukrativer als die normale Kündigung des Vertrages. Denn sie enthalten nicht nur die (vollständige oder teilweise) Rückzahlung der Kosten, sondern auch eine attraktive Verzinsung auf die eingezahlten Beiträge des Versicherten.

     

    Nicht selten kann auf diese Weise ein Aufschlag von 50-100 Prozent auf den von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert erzielt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte die Police in der Vergangenheit bereits gekündigt und den Rückkaufswert eingestrichen hat. Der Widerruf oder Widerspruch einer Lebensversicherung und die daraus resultierende Rückabwicklung ist also unabhängig davon, ob die Police noch läuft oder bereits gekündigt wurde.

     

    Wenn Sie die Rückabwicklung einer Lebens- oder Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente anstreben, können Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/lebensversicherung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihre Police die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Unsere Sachverständigen sagen Ihnen, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt oder andere Anhaltspunkte für eine Rückabwicklung sprechen. Ist dies der Fall, stehen Ihnen die Experten bei der Umsetzung der Rückabwicklung zur Seite.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung - hier klappt die Rückabwicklung ohne Klage Mit dem Widerruf einer Rentenversicherung, Lebensversicherung oder Basisrente können Versicherte eine Rückabwicklung der Police erreichen. Das ist in den meisten Fällen weit lukrativer als eine Kündigung (die bei der Basisrente ohnehin ausgeschlossen ist). Unsere Erfahrung zeigt: Bei einigen Gesellschaften lässt sich dies ohne Klage erreichen, wenn ein erfahrener Anwalt dabei ist.