WDR/SZ
Neues Ermittlungsverfahren gegen früheren Top-Manager Thomas Middelhoff
Köln (ots) -
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nach Recherchen von WDR und SZ
ein neues Verfahren gegen den früheren Top-Manager und seinen
Rechtsanwalt eingeleitet. Der Verdacht: Die beiden sollen Middelhoffs
Gläubigern rechtswidrig Millionen vorenthalten haben.
Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung hat die
Staatsanwaltschaft Bielefeld ein neues Ermittlungsverfahren gegen ihn
und seinen langjährigen Rechtsanwalt und Vertrauten, Hartmut Fromm,
eingeleitet. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigte, geht
es um Millionensummen, die Middelhoff trotz der drohenden Pleite
verschoben haben und damit die wartenden Gläubiger betrogen haben
soll. Fromm soll ihn dabei unterstützt haben.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nach Recherchen von WDR und SZ
ein neues Verfahren gegen den früheren Top-Manager und seinen
Rechtsanwalt eingeleitet. Der Verdacht: Die beiden sollen Middelhoffs
Gläubigern rechtswidrig Millionen vorenthalten haben.
Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung hat die
Staatsanwaltschaft Bielefeld ein neues Ermittlungsverfahren gegen ihn
und seinen langjährigen Rechtsanwalt und Vertrauten, Hartmut Fromm,
eingeleitet. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigte, geht
es um Millionensummen, die Middelhoff trotz der drohenden Pleite
verschoben haben und damit die wartenden Gläubiger betrogen haben
soll. Fromm soll ihn dabei unterstützt haben.
Zu der neuen Ermittlung erklärte Middelhoff heute, ihm sei das
Verfahren nicht bekannt, der Vorwurf des Bankrotts sei bereits
abschließend durch die Staatsanwaltschaft Bochum geprüft und
eingestellt worden, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld
würden seines Erachtens zu demselben Ergebnis führen. "Sollte ich
trotz rechtlicher Beratung einen Beurteilungs- oder Ermessensfehler
begangen haben, - den ich wirklich nicht erkennen kann - werde ich
natürlich zu meiner Verantwortung stehen." In einer früheren Antwort
zu den Vorgängen hatte Middelhoff gesagt, dass er zum Zeitpunkt der
jetzt infrage stehenden Überweisungen noch gar nicht insolvent
gewesen sei. "Asset Protection", also Schutzmaßnahmen für sein
Vermögen, habe er nur innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens
betrieben. Diese Maßnahmen seien jedoch wirkungslos geblieben. Er
habe sein gesamtes Vermögen verloren.
Auch Hartmut Fromm ließ über seine Anwälte ausrichten, die neuen
Ermittlungen seien ihm nicht bekannt. Auch er verwies auf die
eingestellten Ermittlungen der Bochumer.
Tatsächlich ging die Staatsanwaltschaft Bochum dem Verdacht bereits
2015 nach und stellte das Verfahren ein. Allerdings nur vorerst. Nun
nehmen die Ermittler aus Bielefeld die Fährte wieder auf. Denn es
gibt neue Hinweise.
Die Informationen stammen von Middelhoffs Insolvenzverwalter Thorsten
Fuest. Nach Informationen von WDR und SZ hat Fuest in der vergangenen
Woche eine Zivilklage gegen Rechtsanwalt Fromm und dessen Kanzlei
Buse Heberer Fromm eingereicht. Das Landgericht Bielefeld bestätigte
den Eingang der Klage. Fuest verlangt darin rund 5,1 Millionen Euro
zurück. Für Fuests Recherchen interessiert sich nun offenbar auch die
Staatsanwaltschaft.
Die Grundlage der Fuest-Klage ist ein umfangreiches Gutachten der
renommierten Wirtschaftskanzlei TaylorWessing. Ein Experte
durchleuchtete darin Middelhoffs Vermögenstransfers in den Jahren
2011 bis 2015. Den Insolvenzzeitpunkt setzt das Gutachten auf das
Jahr 2011 fest. Danach habe der einstige Top-Manager, der als Chef
des Medienriesen Bertelsmann, Partner der Investmentfirma Investcorp
und später an der Spitze der Karstadt-Mutter Arcandor Millionensummen
verdiente, gemeinsam mit seinem Anwalt Hartmut Fromm "systematisch"
wesentliche Vermögensgegenstände auf Dritte übertragen, so die
Einschätzung des Gutachters. Im Zentrum der Vorwürfe steht eine
Hypothek. Über die Grundschuld auf die einstige Ferienvilla "Aldea"
der Middelhoffs in St. Tropez sollen Millionen an eine Fromm
nahestehende Firma geflossen sein, während die Gläubiger vergebens
auf ihr Geld warteten.
Ob eine "Bankrott"-Straftat vorliegt, hängt davon ab, wann dem
einstigen Top-Manager de facto die Insolvenz drohte. Im März 2015
meldete Middelhoff beim Amtsgericht Bielefeld seine Insolvenz an.
Doch laut des Insolvenzgutachtens soll Middelhoff spätestens im
Dezember 2011 zahlungsunfähig gewesen sein. Middelhoff bestreitet
dies: Er sei fest vom Erfolg einer Schadensersatzklage gegen seine
frühere Hausbank Sal. Oppenheim ausgegangen, habe eine
Privatinsolvenz nicht kommen sehen.
Berichterstattung in ARD-/WDR-Hörfunk und auf tagesschau.de
WDR-Fernsehen:
Aktuelle Stunde, 24.07., 18.45 Uhr
Das Erste:
Brisant, 24.07., 17.25 (und in der Mediathek)
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Tel. 0221-220 7100
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
Verfahren nicht bekannt, der Vorwurf des Bankrotts sei bereits
abschließend durch die Staatsanwaltschaft Bochum geprüft und
eingestellt worden, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld
würden seines Erachtens zu demselben Ergebnis führen. "Sollte ich
trotz rechtlicher Beratung einen Beurteilungs- oder Ermessensfehler
begangen haben, - den ich wirklich nicht erkennen kann - werde ich
natürlich zu meiner Verantwortung stehen." In einer früheren Antwort
zu den Vorgängen hatte Middelhoff gesagt, dass er zum Zeitpunkt der
jetzt infrage stehenden Überweisungen noch gar nicht insolvent
gewesen sei. "Asset Protection", also Schutzmaßnahmen für sein
Vermögen, habe er nur innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens
betrieben. Diese Maßnahmen seien jedoch wirkungslos geblieben. Er
habe sein gesamtes Vermögen verloren.
Auch Hartmut Fromm ließ über seine Anwälte ausrichten, die neuen
Ermittlungen seien ihm nicht bekannt. Auch er verwies auf die
eingestellten Ermittlungen der Bochumer.
Tatsächlich ging die Staatsanwaltschaft Bochum dem Verdacht bereits
2015 nach und stellte das Verfahren ein. Allerdings nur vorerst. Nun
nehmen die Ermittler aus Bielefeld die Fährte wieder auf. Denn es
gibt neue Hinweise.
Die Informationen stammen von Middelhoffs Insolvenzverwalter Thorsten
Fuest. Nach Informationen von WDR und SZ hat Fuest in der vergangenen
Woche eine Zivilklage gegen Rechtsanwalt Fromm und dessen Kanzlei
Buse Heberer Fromm eingereicht. Das Landgericht Bielefeld bestätigte
den Eingang der Klage. Fuest verlangt darin rund 5,1 Millionen Euro
zurück. Für Fuests Recherchen interessiert sich nun offenbar auch die
Staatsanwaltschaft.
Die Grundlage der Fuest-Klage ist ein umfangreiches Gutachten der
renommierten Wirtschaftskanzlei TaylorWessing. Ein Experte
durchleuchtete darin Middelhoffs Vermögenstransfers in den Jahren
2011 bis 2015. Den Insolvenzzeitpunkt setzt das Gutachten auf das
Jahr 2011 fest. Danach habe der einstige Top-Manager, der als Chef
des Medienriesen Bertelsmann, Partner der Investmentfirma Investcorp
und später an der Spitze der Karstadt-Mutter Arcandor Millionensummen
verdiente, gemeinsam mit seinem Anwalt Hartmut Fromm "systematisch"
wesentliche Vermögensgegenstände auf Dritte übertragen, so die
Einschätzung des Gutachters. Im Zentrum der Vorwürfe steht eine
Hypothek. Über die Grundschuld auf die einstige Ferienvilla "Aldea"
der Middelhoffs in St. Tropez sollen Millionen an eine Fromm
nahestehende Firma geflossen sein, während die Gläubiger vergebens
auf ihr Geld warteten.
Ob eine "Bankrott"-Straftat vorliegt, hängt davon ab, wann dem
einstigen Top-Manager de facto die Insolvenz drohte. Im März 2015
meldete Middelhoff beim Amtsgericht Bielefeld seine Insolvenz an.
Doch laut des Insolvenzgutachtens soll Middelhoff spätestens im
Dezember 2011 zahlungsunfähig gewesen sein. Middelhoff bestreitet
dies: Er sei fest vom Erfolg einer Schadensersatzklage gegen seine
frühere Hausbank Sal. Oppenheim ausgegangen, habe eine
Privatinsolvenz nicht kommen sehen.
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