Facto insolvent? Vermittler und Versicherte sollten Situation ihrer Lebensversicherung prüfen
Sehr lautstark hat die Münchener Facto AG für den Widerruf bzw. Widerspruch von Lebensversicherungen getrommelt. Nun ist das Unternehmen angeblich pleite. Für Kunden und Berater ergeben sich daraus einige Fragen.
Diversen Berichten zufolge hat die Facto Financial Services AG aus München Insolvenz beantragt. Das Unternehmen war in den vergangenen Jahren sehr aktiv im Bereich der Rückabwicklung von Lebensversicherungen und hat über Finanzmakler etliche tausend Lebensversicherungen eingeworben, die mit Hilfe von Rechtsanwälten widerrufen werden sollten. Ziel war es, dadurch die Rückabwicklung der Police durchzusetzen. Eine solche Rückabwicklung ist in den meisten Fällen deutlich lukrativer als die Kündigung der Police – teilweise auch als die Fortsetzung der Lebensversicherung. Auch die Interessengemeinschaft Widerruf begleitet Verbraucher bei der Umsetzung einer solchen Rückabwicklung.
Für Versicherte und Finanzmakler, die Lebensversicherungen bei der Facto eingereicht haben, ergibt sich nun durch den Insolvenzantrag eine große Unsicherheit: Wie geht es mit dem Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung weiter? Was passiert mit den Policen? Sind die Versicherungen durch die Insolvenz möglicherweise blockiert?
Pauschal lässt sich diese Frage aus der Ferne natürlich nicht beantworten, zumal die Facto unterschiedliche, sogenannte „Service-Modelle“ angeboten hat. Teilweise mussten die Verbraucher ihre Lebensversicherungen an Facto abtreten, allerdings war das wohl nicht durchgängig der Fall.
Die Interessengemeinschaft Widerruf hat sich daher entschlossen, sowohl betroffenen Verbrauchern als auch Versicherungsmaklern und Finanzberatern eine kostenlose Prüfung der Situation anzubieten. Diese Prüfung wird von erfahrenen Anwälten durchgeführt, die im Übrigen im Auftrag der IG Widerruf bereits viele Hundert Lebens- und Rentenversicherungen geprüft haben und in zahlreichen Fällen eine erfolgreiche Rückabwicklung der Police für die Versicherten erreicht haben.
Verbraucher und Vermittler, die diese kostenlose Prüfung in Anspruch nehmen wollen, können der IG Widerruf die Unterlagen über dieses Formular zusenden. Sie erfahren dann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, wie die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf die Situation einschätzen und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.