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     10978  0 Kommentare Diesel-Wut: So werden sie ihren VW, Audi, BMW, Mercedes wieder los

    Der Abgas-Skandal hat Diesel-Besitzer zu Verlierern gemacht. Ihre Autos haben stark an Wert verloren - zudem drohen Fahrverbote. Kein Wunder, dass viele Verbraucher wütend sind. Doch sie können sich wehren - und ihre Fahrzeuge mit verschiedenen Strategien loswerden.

    Entscheidend ist: Es gibt mehrere Möglichkeiten, sein Fahrzeug loszuwerden. Um erfolgreich zu sein, ist es nicht unbedingt notwendig, dass Manipulationen bei eigenen Fahrzeug nachgewiesen. Allerdings sollte man immer individuell prüfen lassen, welche Strategie sinnvoll ist. 

    Die Interessengemeinschaft Widerruf, die Verbraucher beim Schutz ihrer Rechte unterstützt, bietet diese Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Sie hat mit Hilfe von Anwälten die Optionen zur Selbstverteidigung analysiert und die folgenden drei Möglichkeiten gefunden:  

    Schadensersatzansprüche

    Diese Ansprüche können sowohl private als auch gewerbliche Kunden geltend machen, weil ihnen durch die Manipulationen ein Schaden entstanden ist (beispielsweise ein sehr hoher Wertverlust des Fahrzeugs). Der Anspruch richtet sich sowohl gegen den Hersteller als auch gegen leitende Mitarbeiter des Autokonzerns. Gegen Volkswagen gibt es schon mehrere Klagen, die erfolgreich waren. 

     

    Gewährleistungsansprüche

    Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Sie entstehen daraus, dass Sie Anrecht auf ein mängelfreies Fahrzeug haben. Aufgrund der Abgas-Manipulationen sind die Fahrzeuge aber nicht mängelfrei. Sie können aber keine sofortige Rückgabe des Fahrzeugs durchsetzen, sondern müssen dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben. Wir sind jedoch der Meinung, dass die derzeit durchgeführten Software-Updates keine Nachbesserung darstellen, weil sie ihrerseits weitere Mängel hervorrufen. Daraus würde dann das Recht entstehen, das Fahrzeug zurückzugeben und sein Geld zurückzufordern.

    Doch Vorsicht: Die Frist für Gewährleistung ist relativ kurz. Sie beträgt nur ein Jahr für Gebrauchtfahrzeuge und zwei Jahre für Neuwagen. Die Verjährung findet jeweils zum Jahresende statt. Betroffen sind zu Ende Dezember 2017 somit Gebrauchtwagen, die 2016 gekauft wurden sowie Neuwagen aus dem Jahr 2015. Wenn Sie hier nicht aktiv werden, verlieren Sie Ihre Ansprüche!

    Kredit-Widerruf

    Private Verbraucher, die den Kauf ihres Fahrzeugs mit einem Kredit oder per Leasing finanziert haben, haben noch einen Joker, den sogenannten Widerrufsjoker, in der Hinterhand: Sie können den Finanzierungsvertrag widerrufen. Die meisten Leasing- und Kreditverträge sind fehlerhaft und können daher auch lange nach Abschluss widerrufen werden. FOCUS und DIE WELT haben über diese Möglichkeit unter Bezug auf die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf berichtet. Auch BMW-Verträge weisen nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf solche Fehler auf.

    Interessant: Der Kredit-Widerruf ist nicht auf manipulierte Diesel-Fahrzeuge beschränkt. Demzufolge können Sie hier auch die Rückgabe aller Fahrzeuge (auch Benzin-Motoren) fordern. Denn durch den Widerruf des Kredits muss auch der Kauf des Kfz rückabgewickelt werden. Eine Verjährung droht hier nicht. Allerdings sollten Sie auch hier nicht unnötig zögern. Denn der Widerruf wird erschwert, wenn die Finanzierung nicht mehr läuft.

    FAZIT: Verbraucher haben diverse Möglichkeiten, sich gegen die Autohersteller zu wehren.  Welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen und welche Schritte sinnvoll sind, können Verbraucher bei der Interessengemeinschaft kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.  Die Anwälte stehen Ihnen auch anschließend Seite, wenn es darum geht, die Ansprüche konkret einzufordern. Die Kosten dafür trägt in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung. Doch verlieren Sie keine Zeit – denn bereits in wenigen Wochen – zum Jahresende 2017 - verjähren die ersten Ansprüche. 

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Wut: So werden sie ihren VW, Audi, BMW, Mercedes wieder los Der Abgas-Skandal hat Diesel-Besitzer zu Verlierern gemacht. Ihre Autos haben stark an Wert verloren - zudem drohen Fahrverbote. Kein Wunder, dass viele Verbraucher wütend sind. Doch sie können sich wehren - und ihre Fahrzeuge mit verschiedenen Strategien loswerden.

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