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     2036  0 Kommentare Widerrufsjoker-Knüller bei Auto-Krediten: VW Bank muss Skoda zurücknehmen

    Das Landgericht Ravensburg hat die VW Bank dazu verurteilt, einen gebrauchten Skoda aufgrund von Formfehlern in einem Kreditvertrag zurückzunehmen. Das Spektakuläre dabei: Der Kunde erhält sämtliche Zahlungen zurück – er hat das Fahrzeug somit 70.000 Kilometer kostenlos gefahren.

    Das Urteil des LG Ravensburg (Az. 2 O 259/17) zeigt einmal mehr, welches Potenzial der sogenannte Widerrufsjoker für Autobesitzer hat. Besonders interessant ist ein Vorgehen bei Diesel-Fahrzeugen, die aufgrund von drohenden Fahrverboten enorm an Wert verloren haben.

    Doch nicht nur Diesel-Besitzer können aktiv werden. So handelte es sich bei dem Auto, das im Mittelpunkt des Ravensburger Urteils steht, um einen Skoda 1.2 TSI – also einen Benziner. Sein Besitzer hatte das Fahrzeug als Gebrauchtwagen erworben und bei der VW Bank finanziert.

    Dabei benutzte das Kreditinstitut einen fehlerhaften Finanzierungsvertrag, der – laut Urteil – den Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Darlehens möglich macht. Davon machte der Verbraucher Gebrauch. Nun muss ihm die Bank sämtliche gezahlten Raten sowie die Anzahlung erstatten. Zudem hat die Bank keinen Anspruch darauf, dass der Kunde ihr eine Nutzungsentschädigung bezahlt.

    Somit hat der Skoda-Besitzer sein Auto rund 70.000 Kilometer gefahren, ohne dass ihm nun dafür Kosten in Rechnung gestellt werden. Auch das LG Hamburg hatte unlängst in einem vergleichbaren Fall ähnlich entschieden – dabei ging es um einen Hyundai Diesel, der bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) finanziert wurde. Auch dabei konnte der Kunde das Auto an die Bank zurückgeben und musste nichts für die Nutzung bezahlen.

    Dies ist bislang aber noch die Ausnahme. In der Regel erhalten Verbraucher beim erfolgreichen Widerruf eines Kredits ihre geleisteten Zahlungen zurück, müssen aber eine moderate Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos zahlen. Diese ist aber weit geringer als der Wertverlust des Fahrzeugs, insbesondere wenn es sich um einen Diesel handelt. Schließlich haben diese Autos – unabhängig davon, ob eine Manipulation nachgewiesen ist oder nicht – in den vergangenen Jahren massiv an Wert verloren.

    Die genannten Fälle zeigen deutlich, dass sich Verbraucher durch den Widerruf eines Kredits oder Leasingvertrags effektiv gegen Wertverluste und Fahrverbote wehren können. Ob der Finanzierungsvertrag entsprechende Formfehler enthält, können Sie bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

    Ergibt diese Prüfung, dass der Vertrag fehlerhaft ist, dann begleiten die Anwälte der IG Widerruf den Kunden bei der Umsetzung des Widerrufs. Die Kosten dafür sind überschaubar. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung (RSV). Wer keine RSV besitzt, der kann bei einigen Versicherungen noch eine Police abschließen, die dann für die Kosten aufkommt. Auch über dieses Vorgehen erteilt die IG Widerruf weitergehende Auskünfte.

    Unter dem Strich gilt im Diesel-Skandal: Wer nicht aktiv wird, der verliert. Denn eine allgemein befriedigende Lösung wie in den USA wird es in Deutschland nicht geben. Dort konnten ja alle VW-Kunden ihre Autos zurückgeben und erhielten zudem noch Schadensersatz. Hierzulande müssen sich Verbraucher individuell wehren, wenn sie nicht in die Röhre schauen wollen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker-Knüller bei Auto-Krediten: VW Bank muss Skoda zurücknehmen Das Landgericht Ravensburg hat die VW Bank dazu verurteilt, einen gebrauchten Skoda aufgrund von Formfehlern in einem Kreditvertrag zurückzunehmen. Das Spektakuläre dabei: Der Kunde erhält sämtliche Zahlungen zurück – er hat das Fahrzeug somit 70.000 Kilometer kostenlos gefahren.

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