Die Orange des Monats: Agri Terra
Im vergangenen Jahr habe ich für eine geplante „Sonderausgabe Paraguay und Uruguay“ umfassend recherchiert. Leider bin ich dabei fast immer auf Anbieter gestoßen, die aufgrund fehlender Transparenz, wenig plausibler Geschäftsmodelle oder wegen generell fragwürdiger Rahmenbedingungen schlicht nicht empfehlenswert waren. Aus diesem Grunde habe ich diese Sonderausgabe auf Eis gelegt.
Ein Anbieter von Investment-Möglichkeiten bzw. Anlage-Produkten in Paraguay, der mir dabei im Besonderen negativ aufgefallen ist, war und ist die Agri Terra KG. Das Unternehmen hat seinen aktuellen Geschäftssitz in Deutschland auf dem Gut Möschenfeld in Grasbrunn bei München. Die Geschäftsleitung besteht aus den beiden Brüdern Carsten und Michael Pfau. An dieses Unternehmen geht meine Zitrone des Monats, die in diesem Fall eine Orange ist.
Die BaFin hat das Angebot „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ untersagt
Meine mittlerweile sehr umfassenden, negativen Recherche- und Analyseergebnisse zur Agri Terra KG wurden am 18.06.2018 mehr als bestätigt. Zu diesem Datum veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Verbrauchermitteilung in der Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“ auf ihrer Internetseite. Die BaFin untersagt der Agri Terra KG darin das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“. Nachfolgend ein Screenshot der Internetseite der Agri Terra KG (www.agri-terra.net) vom 07.10.2018.
Seither ist die Agri Terra KG bemüht – mittels beschönigender Videos und blumiger Pressemitteilungen – diese negativen Entwicklungen und klaren Verbotsmaßnahmen der Behörde zu relativeren. Carsten Pfau, der persönlich haftende Gesellschafter der Agri Terra KG phantasiert beispielsweise von einem „wissentlich herbeigeführten Schritt“ in Bezug auf das Verbot durch die BaFin, bis hin zu einem möglichen Börsengang der Agri Terra in Hong Kong. Das ist schlicht eine irrationale Beschwichtigungspolitik, um die negativen behördlichen Schritte und damit verbundenen öffentlichkeitswirksamen Auswirkungen dieser Entwicklungen – werblich und vertriebstechnisch – zu relativieren und zu verharmlosen.
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Meine Empfehlung: Beschreiten Sie jetzt den Rechtsweg gegen die Agri Terra KG und ihre Vermittler!
Im Gesetz über Vermögensanlagen bzw. dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) gibt es den Paragraphen 21 in Bezug auf die „Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt“. Sollten Sie in das Angebot „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ der Agri Terra KG investiert haben, rate ich Ihnen jetzt zum unverzüglichen Beschreiten des Rechtsweges, über einen entsprechend versierten bzw. spezialisierten Rechtsbeistand. Als investierter Anleger stehen – aufgrund der Verfügung durch die BaFin – Ihre Chancen sehr gut, dass Sie bei Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit der Agri Terra KG über den Erwerb von Orangenplantagen in Paraguay – und den damit verbundenen Besonderheiten und Risiken – unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden.
Lassen Sie diesen Sachverhalt als betroffener Investor von einem Rechtsanwalt prüfen. Sie können dabei rechtlich sowohl gegen die Agri Terra KG vorgehen, als auch gegen die Person bzw. das Unternehmen, durch das Ihnen das Investment „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ vermittelt wurde. Die vorzeitige Rückabwicklung in Kombination mit der Geltendmachung eines Schadensersatzes – bei etwaigen Verlusten – gegen die Initiatoren und Vermittler dieses dubiosen Angebots ist nach meiner Einschätzung jetzt mehr als ratsam, um weiteren Schaden zu verhindern. Entsprechend renommierte Kanzleien und versierte Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus meinem Experten-Netzwerk gebe ich Ihnen dafür sehr gerne an die Hand. Weiterführende Informationen!
Markus Miller – Geschäftsführer GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. – Beachten Sie bitte unsere PREMIUM PARTNER