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    DGAP-News  511  0 Kommentare MOLOGEN AG plant Ausgabe weiterer Wandelschuldverschreibung im Januar 2019 sowie eine außerordentliche Hauptversammlung am 26. Februar 2019 mit Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung - Seite 2



    MOLOGEN beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Wandelanleihe hauptsächlich für die Finanzierung der laufenden klinischen Phase III Zulassungsstudie IMPALA in der Indikation metastasierender Darmkrebs zu verwenden. Bei Vollplatzierung der Wandelschuldverschreibung wäre die Finanzierung der Gesellschaft voraussichtlich bis Spätsommer 2019 gesichert.



    Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung



    Die Gesellschaft wird zu einer am 26. Februar 2019 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einladen.



    Der Vorstand der MOLOGEN AG hatte von den drei Minderheitsaktionären Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die zusammen mindestens 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erhalten. Die Antragsteller verlangen insgesamt sechs Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, insbesondere die Abwahl des Aufsichtsratsratsvorsitzenden, den Vertrauensentzug gegenüber dem Finanzvorstand, die Einleitung einer Sonderprüfung in Zusammenhang mit verschiedenen Kapitalmaßnahmen und einer Kapitalerhöhung.



    Vorstand und Aufsichtstrat der MOLOGEN AG erachten die von den Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge als sachlich unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge inhaltlich nicht.



    Nach Einschätzung der Gesellschaft bestehen keinerlei Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten eines oder mehrerer Organmitglieder. Vielmehr haben sich sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat stark für die Belange von MOLOGEN eingesetzt, insbesondere für die laufende Finanzierung Gesellschaft.



    Schließlich unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat die von den Antragstellern vorgeschlagene Kapitalerhöhung in der Form nicht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären alternativ eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 4.635.816,00 auf bis zu EUR 13.907.448,00 (entspricht einer Erhöhung um bis zu 50%) zu einem noch festzulegenden Bezugspreis mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezugsverhältnis 2:1 (zwei alte Aktien berechtigten zum Bezug einer neuen Aktie) vor. Der Bezugspreis innerhalb einer Bandbreite bestehend aus (i) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum der zehn Börsenhandelstage unmittelbar vor der Festlegung des Bezugspreises und (ii) dem letztverfügbaren Aktienkurs im XETRA-Handelssystem vor dem Tag der Festlegung des Bezugspreises, jeweils abzüglich eines Abschlags in Höhe von bis zu 30 %, ermittelt und festgelegt werden.

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