checkAd

    VW-Dieselskandal  425  0 Kommentare Dämpfer für VW-Kunden vor Gericht

    BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Hoffnung eines VW -Kunden auf Schadenersatz für sein Dieselauto einen Dämpfer erteilt. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte die Richterin am Dienstag. Der Kläger war zuvor mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41 000 Euro oder zumindest Schadenersatz für sein 2010 gekauftes Auto beim Landgericht Braunschweig gescheitert.

    Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals. Nach Angaben eines VW-Sprechers gibt es damit mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen sind.

    Der Autobauer rechnet dennoch damit, dass dies das erste Diesel-Verfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Direkt nach dem Urteil kündigte die Verbraucherplattform MyRight an, in Revision zu gehen./bch/DP/jha





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    VW-Dieselskandal Dämpfer für VW-Kunden vor Gericht Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Hoffnung eines VW -Kunden auf Schadenersatz für sein Dieselauto einen Dämpfer erteilt. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte die Richterin am Dienstag. Der Kläger war zuvor mit seiner …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer