Bundesdatenschützer Kelber warnt deutsche Firmen vor hartem Brexit
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Ein ungeregelter EU-Austritt Großbritanniens könnte Unternehmen in Deutschland datenschutzrechtlich in Nöte bringen. Darauf hat der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber laut "Handelsblatt" hingewiesen. "Wenn Unternehmen personenbezogene Daten ohne entsprechende rechtliche und vertragliche Vorkehrungen nach Großbritannien transferieren, dann handeln sie gesetzeswidrig", sagte Kelber der Zeitung. Empfindliche Bußgelder könnten die Folge sein.
Für den Fall, dass es am 30. März zu einem harten Brexit kommen sollte, gelte Großbritannien wie ein Drittstaat ohne weitere vertragliche Verbindungen mit der EU. "Das heißt konkret, es wäre leichter, Daten nach Uruguay zu übermitteln als nach Großbritannien", sagte Kelber. Mit Uruguay seien klare Regeln verabredet, und das Land habe bestimmte Verfahrensweisen im Umgang mit Daten zugesichert. Datenschutzrechtlich gesehen würde Großbritannien in diesem Fall gleichgestellt sein mit Ländern wie Togo.
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Kelber rät den Unternehmen dringend, sich auf ein solches Szenario vorzubereiten. Der Datenaustausch müsse dann etwa über Standardklauseln gerechtfertigt werden, die die Firmen einzeln gemäß der Datenschutzgrundverordnung vereinbarn müssten. Das alles könne "ein aufwendiger Prozess sein". Verständnis für Versäumnisse dürften Unternehmen nicht erwarten. "Wir haben schon zum Jahresstart gewarnt, dass das auf die Wirtschaft zukommt", betonte Kelber./gri/DP/jha