checkAd

     327  0 Kommentare BGH verhandelt Vorgehen von Unitymedia bei teilöffentlichem WLAN

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Aufbau eines teilöffentlichen WLAN-Netzes des Internetanbieters Unitymedia mit Hilfe von Routern seiner Kunden ohne deren Zustimmung ist rechtlich möglicherweise in Ordnung. Das deutete der Vorsitzende Richter des zuständigen I. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Verhandlung am Donnerstag an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Unitymedia streiten darüber, ob ein Widerspruchsrecht der Kunden ausreicht oder eine Zustimmung vorliegen muss. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden (Az: I ZR 23/18).

    Unitymedia betreibt das Kabelnetz in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen und nutzt die Router, um neben dem passwortgeschützten WLAN der Kunden einen teilöffentlichen WLAN-Zugang zum Internet für seine anderen Kunden anzubieten. Darüber hatte das Unternehmen in einem Schreiben informiert und dabei über die Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzumutbare Belästigung und aggressive Geschäftspraktik. Sie verlangen, dass Unitymedia nur bei Zustimmung in der beabsichtigten Weise auf die Router zugreift./moe/DP/mis







    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    BGH verhandelt Vorgehen von Unitymedia bei teilöffentlichem WLAN Der Aufbau eines teilöffentlichen WLAN-Netzes des Internetanbieters Unitymedia mit Hilfe von Routern seiner Kunden ohne deren Zustimmung ist rechtlich möglicherweise in Ordnung. Das deutete der Vorsitzende Richter des zuständigen I. Senats des …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer