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PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte (deutsch)
PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte
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DGAP-Ad-hoc: PNE AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Jahresergebnis PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte
11.03.2019 / 13:18 CET/CEST
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PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte
Cuxhaven, 11. März 2019
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Die PNE AG nimmt Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rd. 10,8 Mio. Euro
vor. Bei dem erwarteten Erfolg der Verfassungsbeschwerde geht die Gesellschaft mittlerweile von einem Schadensersatzanspruch aus. Dieser kann jedoch nicht innerhalb des Vorratsvermögens bilanziert
werden. Damit wird die Guidance für das Konzern-EBITDA von 20 - 26 Mio. Euro und die Guidance für das Konzern-EBIT von 10 - 16 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht. Im Konzern wird die
PNE AG unter Berücksichtigung der Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro und ein EBIT von rund 7,8 Mio. Euro ausweisen (vorläufige Zahlen). Operativ, das
heißt bereinigt um diesen nicht Cash wirksamen Sondereffekt hat die PNE AG das obere Ende ihrer Guidance sowohl beim EBITDA (rund 27,2 Mio. Euro) als auch beim EBIT (rund 18,5 Mio. Euro) jeweils
übertroffen.
Die von den Wertberichtigungen betroffenen Vorräte beziehen sich auf die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo in der Zone 4 der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland. Hintergrund für die Neueinschätzung der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar 2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019. Dieser weist in Zone 3
perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der
Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des
Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo, die
in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte bilanzielle Neueinschätzung mit einer Ergebnisbelastung von 10,8 Mio. Euro
ist. Ungeachtet dessen geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde für alle fünf Projekte erfolgreich sein wird. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger
Einschätzung für die drei betroffenen Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo ein ergebniswirksamer Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings nicht vor einer
entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam würde.
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