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    Wirecard nach den Betrugsvorwürfen  3176  1 Kommentar die große Analyse!

    Keine Frage, die Aktie des neuesten DAX-Titels Wirecard (WKN: 747206) stand in den letzten Wochen eindeutig im Fokus des Interesses der Anleger. Grund hierfür waren Vorwürfe des britischen Journalisten Dan McCrum von der „Financial Times“, der dem Konzern Betrug vorwarf. Das Management von Wirecard dementierte diese Vorwürfe natürlich stets. Trotzdem brach die Aktie, nur aufgrund der erhobenen Vorwürfe, innerhalb kurzer Zeit phasenweise um mehr als -50% ein.

    Insgesamt muss man konstatieren, dass dieser Fall dem aktuellen Stand nach nur Verlierer produziert hat. So haben sich zwar einige Vorwürfe von Herrn McCrum bestätigt, dabei geht es jedoch um vergleichsweise sehr kleine Summen. Daher muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, diese Sache – aus welchen Motiven auch immer – stark aufgebauscht zu haben. Leider hat sich jedoch auch das Management von Wirecard um CEO Markus Braun nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

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    Denn Wirecard musste von Anfang an einräumen, dass es gewisse Probleme in Asien gegeben hat und man eine externe Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Vorgänge beauftragt habe. Wenn dem aber so war, warum hat das Unternehmen dann nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Einleitung der Untersuchung alles publik gemacht? Das fragt sich inzwischen sogar die BaFin und hat zumindest diesbezüglich Ermittlungen gegen Wirecard eingeleitet.

    Shortverbot der BaFin – ein kolossaler Fehler
    Apropos BaFin! Auch unser Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat sich in diesem Fall nicht gerade mit Ruhm bekleckert. So war das erlassene Shortverbot für Aktien von Wirecard nicht nur ein bisher einzigartiger Fall. Meines Erachtens hat die BaFin hier auch völlig falsch gehandelt. Denn zum Zeitpunkt, als dieses Shortverbot erlassen wurde, war noch gar nicht klar ob das Unternehmen oder einzelne Führungspersonen gegen Gesetze verstoßen haben.

    Wäre bei den Untersuchungen daher nun herausgekommen, dass dem so war, hätte man die BaFin wohl schon aufgrund des Vertrauensverlusts bei den (internationalen) Kapitalanlegern auflösen müssen. Aber wie es aussieht, hat die BaFin nochmal Glück gehabt. Denn die Prüfung der Vorwürfe durch die Rechtsanwaltskanzlei Rajah & Tann aus Singapur hat – so meldete es Wirecard sogar mal per Adhoc-Mitteilung – keinerlei Anzeichen für großangelegte Betrügereien ergeben.
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