DGAP-News
Immobilienfonds von ZBI und Union Investment öffnen neue Kontingente nach erfolgreicher Akquisition der BGP Gruppe
DGAP-News: Union Investment / Schlagwort(e): Fonds/Fonds |
Frankfurt am Main, 2. April 2019 - Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen der BGP Gruppe und einem Konsortium aus ZBI Gruppe und Union Investment wurde heute der
Kaufvertrag unterzeichnet, womit 16.000 Wohneinheiten den Besitzer wechseln werden. Dies ermöglicht es nun Anlegern, wieder in die zwei schnell wachsenden Wohnimmobilienfonds zu investieren.
Insgesamt stehen bis Ende Juni Kontingente von 1,2 Mrd. Euro für den ,UniImmo: Wohnen ZBI' und 0,2 Mrd. Euro für den ,ZBI Union Wohnen Plus' zur Verfügung.
"In den letzten 24 Monaten haben wir in einem herausfordernden Marktumfeld 74 Wohnimmobilienankäufe von insgesamt rund 4 Mrd. Euro realisiert, davon knapp 1,9 Mrd. Euro in sechs Transaktionen
allein im laufenden Kalenderjahr", sagt Mark Münzing, Chief Investment Officer der ZBI Gruppe. "Sowohl für die ZBI als auch für Union Investment ist die aktuelle Akquisition der mit Abstand
größte Immobilienankauf, den beide Häuser bislang getätigt haben. Zugleich ist es eine der größten Transaktionen von Wohnimmobilien der letzten Jahre, die in Deutschland überhaupt stattgefunden
hat", führt Münzing weiter aus.
Die erworbenen Wohneinheiten werden Bestandteil des Offenen Immobilienfonds ,UniImmo: Wohnen ZBI' und des Immobilienspezialfonds ,ZBI Union Wohnen Plus'. "Die Immobilien passen ausgezeichnet in
das Profil beider Fonds und führen zu einer regionalen Diversifikation des jeweiligen Portfolios", sagt Dirk Meißner, als Vorstandsvorsitzender der ZBI-Kapitalverwaltungsgesellschaft
verantwortlich für das Fondsmanagement. So kommen attraktive Wohnstandorte wie beispielsweise im Großraum München, in Köln, Nürnberg, Karlsruhe oder Münster hinzu. Privatanlegern eröffnet sich
nun die Möglichkeit, in einen attraktiven Offenen Immobilienfonds zu investieren, da ab dem 23. April neue Kontingente des Fonds bereitgestellt werden. Die bereits vorhandenen Kapitalzusagen
institutioneller Anleger können ebenfalls zügig abgerufen werden.