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    Diesel-Skandal  1684  0 Kommentare Landgericht Heilbronn: Auch Euro-5-Diesel von Abgasskandal betroffen

    Ein Mandant der Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN kann seinen Mercedes-Benz Viano an den Hersteller zurückgeben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Heilbronn hervor (LG Heilbronn, Urt. v. 02.04.2019, 8 O 120/18, nicht rechtskräftig). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Daimler kann dagegen noch Berufung einlegen. Der Mandant hatte sein Fahrzeug im Sommer 2015 gekauft und erhält nun fast den vollen Kaufpreis zurück. Gezahlt hatte er ursprünglich rund 29.000,- Euro und erhält nun knapp 27.000,- Euro zurück. „Das besondere an diesem Fall war, dass es ein Fahrzeug der Abgasnorm 5 war und noch von keinem Rückruf betroffen war“, frohlockt Rechtsanwalt von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN, der das Mandat federführend leitete.

    Um den Ausstoß der Immissionen zu verringern werden bei dem verbauten Motor des Typs EM OM 651 Teile der Abgase in den Motorbereich zurückgeführt und dort nochmals zur Verbrennung verwendet – das ist eine so genannte Abgasrückführung. Daimler trug vor, die Abgasrückführungsrate würde im Vergleich zu einer Außentemperatur von 5° C um 14,8 Prozent reduziert werden als im Vergleich zu einer Außentemperatur von 25° C. Angesichts der in Mitteleuropa vorherrschenden Temperaturen fanden das die Heilbronner Richter ein wenig zu großzügig. „Eine derartige Reduzierung der Abgasrückführung stelle allerdings eine unzulässige Abschalteinrichtung dar“, erklärt von Rüden – und die Richter gaben ihm damit Recht. Eine derartige Einrichtung stelle eine Veränderung des Emissionkontrollsystems dar und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung.

    Landgericht Heilbronn: Kläger hat kein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug“ erhalten

    Das Gerichte erklärte zugleich, dass sich Daimler nicht ausnahmsweise darauf stütze dürfte, dass eine derartige Einrichtung erforderlich ist, um den Motor zu schützen. Die Abschalteinrichtung ist praktisch in jeder normalen Fahrsituation aktiviert, so dass nicht mehr von einer Ausnahme nach dem Willen des Gesetzgebers auszugehen sein dürfte. Außerdem hätte Daimler etwaigen Motorschäden auch anders begegnen können und wäre nicht zwingend auf die Verwendung eines Thermofenster angewiesen. Immerhin kommen andere Fahrzeughersteller ebenfalls ohne eine Abschalteinrichtung zurecht, merken die Richter an.

    Damit erhöhen sich für Daimlerfahrer die Erfolgsaussichten vor Gericht, sagt von Rüden. Rechtsschutzversicherungen müssten nun in jedem Fall das Risiko einer Klage übernehmen, so dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche geltend machen kann.

     

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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