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BaFin beendet Wirecard-Leerverkaufsverbot - keine Verlängerung
Im Fall Wirecard hat die BaFin das Leerverkaufsverbot nicht verlängert. Damit steht das Unternehmen nicht mehr unter dem Schutz der Behörde.
In der heute veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: "Die Allgemeinverfügung der BaFin galt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Sie ist mit Ablauf dieses Zeitpunkts ausgelaufen".
Rückblick: Die BaFin hatte am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten war, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen - gültig bis zum 18. April 2019, 24 Uhr.
Die Wirecard-Aktie ging in den vergangenen fünf Handelstagen von 110 Euro auf 124 Euro pro Anteilsschein und beendete den letzten offiziellen Börsentag bei 120,10 Euro. Das 52-Wochen-Hoch lag bei 199 Euro pro Aktie. Kurzzeitig hatte sich der Wert mehr als halbiert, als die Aktie am 8. Februar 2019 auf 86 Euro fiel. Derzeit kommt das Unternehmen auf eine Marktkapitalisierung von 14,83 Milliarden Euro.
Die Privatbank Hauck & Aufhäuser hat am 17. April 2019 die Einstufung für Wirecard auf "Buy" mit einem Kursziel von 220 Euro belassen, siehe hier. Analyst Robin Brass sieht die bevorstehende Jahresbilanz als möglichen Kurstreiber und die Überprüfung durch E&Y dürfte die Bedenken um die Vorwürfe der "Financial Times" weitgehend zerstreuen, so die jüngste Einschätzung.
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