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    Anleihen-Barometer  887  0 Kommentare 3,5 Sterne für neue Hörmann Industries-Anleihe 2019/24 (A2TSCH)


    Im aktuellen Mittelstandsanleihen-Barometer zur neuen Anleihe der Hörmann Industries GmbH (WKN: A2TSCH), die zwischen dem 22. Mai und 28. Mai 2019 gezeichnet werden kann, kommen die Analysten der KFM Deutsche Mittelstand AG zu einer Bewertung von 3,5 von 5 möglichen Sternen.

    Durch die in den vergangenen Jahren getätigten Übernahmen sei Hörmann Industries laut den KFM-Analysten als langfristig ertragreiches und diversifiziertes Industrieunternehmen positioniert. Aufgrund der hohen Solidität des Unternehmens, der guten betriebswirtschaftlichen Entwicklung sowie des positiven Ausblicks in Verbindung mit der Rendite von mindestens 4,50% p.a. wird die Hörmann-Anleihe als „durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick)“ mit 3,5 Sternen bewertet.

    Hörmann Industries-Anleihe 2019/24

    ANLEIHE CHECK: Die unbesicherte Hörmann-Mittelstandsanleihe 2019/24 (WKN: A2TSCH) der Hörmann Industries GmbH ist mit einem Zinskupon von mindestens 4,50% p.a. (Zinstermin jährlich am 06.06.) ausgestattet und hat eine Laufzeit vom 06.06.2019 bis zum 06.06.2024. Im Rahmen der Emission sollen bis zu 50 Mio. Euro mit einer Stückelung von 1.000 Euro ausgegeben werden.

    Emissionserlös: Die Mittel der Anleihe sind in Höhe von 30 Mio. Euro zur vorzeitigen Rückzahlung der 4,50%-Hörmann-Anleihe 2016/21 (WKN: A2AAZG) sowie für die allgemeine Finanzierung des Unternehmens einschließlich der Modernisierung und Automatisierung der bestehenden Produktionsanlagen im Geschäftsbereich Automotive sowie der Weiterentwicklung der anderen Geschäftsbereiche durch gezielte Akquisitionen geplant.

    Anleihebedingungen: In den Anleihebedingungen sind vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten der Emittentin ab dem 06.12.2021 zu 100% zzgl. 50% des Kupons, ab 06.06.2022 zu 100% zzgl. 35% des Kupons, ab 06.12.2022 zu 100% zzgl. 20% des Kupons, ab 06.06.2023 zu 100% zzgl. 5% des Kupons und ab 06.12.2023 zu 100% des Nennwertes vorgesehen. In den Anleihebedingungen sind außerdem eine Transparenzverpflichtung (quartalsweise Berichterstattung) sowie eine Begrenzung der Aufnahme neuer Verschuldung vor. Neben einer Ausschüttungsbeschränkung ist in den Anleihebedingungen zudem eine weit gefasste Negativerklärung verankert.

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