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    Private Vermögensanlage:  429  0 Kommentare Den richtigen Berater finden

    Fonds, Sparbriefe, Zertifikate — was braucht man wirklich, und was bringt einem etwas? Viele Menschen stellen sich diese Frage. Aber dafür gibt es ja Berater. Das Problem: Wie findet man einen guten Berater? Wenn Menschen gefragt werden, was ihnen bei der Auswahl eines Beraters wichtig ist, stehen Kompetenz und Unabhängigkeit ganz oben auf der Wunschliste. Die Praxis sieht aber anders aus: Viele Ratsuchende wenden sich nicht an einen unabhängigen Berater, sondern an einen Vertreter. Sie gehen zum Beispiel zur Bank und lassen sich dort beraten.

    Je nach Grad ihrer Unabhängigkeit gibt es drei Verkäufertypen: Einfirmenvertreter, Mehrfachagent und Makler.

    Ein Einfirmenvertreter vermittelt gegen Provision Produkte für ein Unternehmen, an das er vertraglich gebunden ist. Dieser hauptberuflich tätige Vertreter sichert sich über eine Ausschließlichkeitserklärung ein Mindesteinkommen.

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    Der Mehrfachagent hingegen ist ein Vertreter, der mit mehreren Unternehmen Verträge unterhält. Er kann zwischen Produkten und Tarifen verschiedener Anbieter wählen. Für beide Typen besteht grundsätzlich die Pflicht zur Beratung, allerdings müssen sie nur auf die Produkte zurückgreifen, mit deren Anbietern sie eine vertragliche Bindung eingegangen sind. Diese Anbieter müssen benannt werden.

    Ein Makler muss im Interesse des Kunden handeln. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Er muss mit einer „hinreichenden Anzahl von Anbietern“ zusammenarbeiten und darf sich keinen Hauptpartner suchen. Der Makler evaluiert den Markt hinsichtlich des besten Preis-Leistungsverhältnisses und empfiehlt seinem Kunden den Abschluss mit einer bestimmten Gesellschaft.

    Ein Makler kommt dem Ideal eines „echten“ Beraters relativ nahe. Allerdings ist auch seine Objektivität eingeschränkt. Denn ein Makler wird zwar vom Kunden beauftragt, aber vom Produktanbieter mittels Courtage bezahlt. Erhält der Makler von verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich hohe Courtagen, kommt er in einen Interessenkonflikt. Daher der Tipp: Ein Kunde sollte von seinem Makler nicht gleich das erste Angebot akzeptieren, sondern einen Vergleich von drei bis sechs Angeboten verlangen.

    „Echte“ Berater schließlich bieten eine von Anbietern rechtlich, wirtschaftlich und finanziell unabhängige und uneigennützige Beratung an. Das Ziel der Beratung ist nicht der Verkauf eines neuen Vertrags, sondern die Weitergabe von Information an den Auftraggeber. Eine unabhängige Beratung kostet zwar Geld, im Gegenzug hat der Ratsuchende aber die relative Sicherheit, dass seinen Bedürfnissen entsprochen wird.

    Der Gesetzgeber hat daher die Berufsbezeichnung des „Honorar-Anlageberaters“ eingeführt, der innerhalb gesetzlicher Richtlinien unabhängig von Produktanbietern zu agieren hat. Der Kunde zahlt nur für die Beratung, nicht für an ihn vermittelte Produkte. Provisionen, ob offen oder versteckt, müssen transparent gemacht und gegebenenfalls an den Kunden ausgekehrt werden. Die Überwachung erfolgt durch dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bei der auch ein Register einsehbar ist.

    Daneben gibt es noch unabhängige Honorar-Finanzanlagenberater, die der Gewerbeordnung und der Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern unterliegen. Für diese gelten geringe Anforderungen. Viele dieser Berater arbeiten sowohl gegen Honorar als auch auf Provisionsbasis. Wie immer im Leben: Wer nachfragt, ist schlauer.

    Unsere Einschätzung: Auch ein bankunabhängiger Vermögensverwalter arbeitet auf Honorarbasis. Der Produkt-„Verkauf“ spielt keine Rolle. Natürlich wird der Vermögensverwalter versuchen, den Kunden von seiner Anlagephilosophie zu überzeugen, aus den verwendeten Finanzprodukten erhält er jedoch keine Zusatzeinnahmen. Im Gegenteil: Laut Gesetz müssen alle externen Zuwendungen an den Kunden weitergegeben werden. Es liegt ohnehin im Interesse des Vermögensverwalters die Kosten im Sinne des Kunden so gering wie möglich zu halten, denn diese würden nur die Rendite schmälern, von der der Vermögensverwalter mitprofitiert.



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    Dr. Marc-Oliver Lux
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    Dr. Marc-Oliver Lux ist Mitgründer und Geschäftsführer der Vermögensverwaltung Dr. Lux & Präuner in München, die seit über 20 Jahren Privatkunden und Unternehmer im deutschsprachigen Raum betreut. Spezialität des Hauses sind regelbasierte und prognosefreie Anlagekonzepte in Aktien und ETFs, die einfach nachvollziehbar und bestechend in ihrer Performance sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.LPVV.de.
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    Verfasst von Dr. Marc-Oliver Lux
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