Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank / Autokreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe widerrufbar (FOTO) - Seite 2
Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich
erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung.
Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug an die Bank
zurückgeben.
"Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag
verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto
finanziert oder geleast haben, auch noch Jahre nach Vertragsschluss
ihren Finanzierungs- oder Leasingvertrag widerrufen", erklärt
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig,
die das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal geführt hat und
bundesweit tausende Verbraucher gegen alle Autobanken und
Leasinggesellschaften vertritt.
"Immer mehr deutsche Gerichte bestätigen erfreulicherweise die
Fehlerhaftigkeit der Finanzierungsverträge der allermeisten deutschen
Autobanken. Somit haben Verbraucher, die aktuell vom Dieselskandal
oder den bereits in Kraft getretenen oder kurzfristig drohenden
Dieselfahrverboten die Möglichkeit, ihr finanziertes oder geleastes
Fahrzeug an die Bank zurückzugeben, ohne den wirtschaftlichen Schaden
oder das Risiko des vorherrschenden Preisverfalls auf dem
Gebrauchtwagenmarkt selbst tragen zu müssen", erläutert Rechtsanwalt
Dr. Lehnen.
Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der
sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es
sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder
Benziner handelt.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Lehnen: "Natürlich sind nicht nur
Darlehensverträge der Hyundai Bank mit einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung versehen. Auch wenn es sich bei der Hyundai Bank
um eine eher kleine Autobank handelt, sind die vom Landgericht
Wuppertal aufgegriffenen und juristisch beleuchteten Vertragsfehler
auch in den Verträgen anderer Autobanken zu finden. Nach unserer
Meinung sind die meisten Finanzierungs- und Leasingverträge aller
deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften angreifbar."
Die für den Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden
dabei in den meisten Fällen von einer
Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben,
können ihre möglichen Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten
prüfen lassen. Viele Anwaltskanzleien bieten hierzu eine kostenlose
und unverbindliche Ersteinschätzung an. "Der Widerruf sollte nicht
einfach ins Blaue hinein und ohne vorausgegangene juristische Prüfung
erklärt werden", führt Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus. "Auch wenn viele
Verträge inhaltlich wortgleich gestaltet sind, bedarf jeder Fall
einer individuellen Prüfung. Es kommt für die juristische Bewertung
auf jede Kleinigkeit an."
OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/122701
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_122701.rss2
Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de
Fehlerhaftigkeit der Finanzierungsverträge der allermeisten deutschen
Autobanken. Somit haben Verbraucher, die aktuell vom Dieselskandal
oder den bereits in Kraft getretenen oder kurzfristig drohenden
Dieselfahrverboten die Möglichkeit, ihr finanziertes oder geleastes
Fahrzeug an die Bank zurückzugeben, ohne den wirtschaftlichen Schaden
oder das Risiko des vorherrschenden Preisverfalls auf dem
Gebrauchtwagenmarkt selbst tragen zu müssen", erläutert Rechtsanwalt
Dr. Lehnen.
Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der
sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es
sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder
Benziner handelt.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Lehnen: "Natürlich sind nicht nur
Darlehensverträge der Hyundai Bank mit einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung versehen. Auch wenn es sich bei der Hyundai Bank
um eine eher kleine Autobank handelt, sind die vom Landgericht
Wuppertal aufgegriffenen und juristisch beleuchteten Vertragsfehler
auch in den Verträgen anderer Autobanken zu finden. Nach unserer
Meinung sind die meisten Finanzierungs- und Leasingverträge aller
deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften angreifbar."
Die für den Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden
dabei in den meisten Fällen von einer
Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben,
können ihre möglichen Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten
prüfen lassen. Viele Anwaltskanzleien bieten hierzu eine kostenlose
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einfach ins Blaue hinein und ohne vorausgegangene juristische Prüfung
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