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     470  0 Kommentare Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank / Autokreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe widerrufbar (FOTO) - Seite 2


    Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich
    erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung.
    Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug an die Bank
    zurückgeben.

    "Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag
    verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto
    finanziert oder geleast haben, auch noch Jahre nach Vertragsschluss
    ihren Finanzierungs- oder Leasingvertrag widerrufen", erklärt
    Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig,
    die das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal geführt hat und
    bundesweit tausende Verbraucher gegen alle Autobanken und
    Leasinggesellschaften vertritt.

    "Immer mehr deutsche Gerichte bestätigen erfreulicherweise die
    Fehlerhaftigkeit der Finanzierungsverträge der allermeisten deutschen
    Autobanken. Somit haben Verbraucher, die aktuell vom Dieselskandal
    oder den bereits in Kraft getretenen oder kurzfristig drohenden
    Dieselfahrverboten die Möglichkeit, ihr finanziertes oder geleastes
    Fahrzeug an die Bank zurückzugeben, ohne den wirtschaftlichen Schaden
    oder das Risiko des vorherrschenden Preisverfalls auf dem
    Gebrauchtwagenmarkt selbst tragen zu müssen", erläutert Rechtsanwalt
    Dr. Lehnen.

    Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der
    sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es
    sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder
    Benziner handelt.

    Hierzu Rechtsanwalt Dr. Lehnen: "Natürlich sind nicht nur
    Darlehensverträge der Hyundai Bank mit einer fehlerhaften
    Widerrufsbelehrung versehen. Auch wenn es sich bei der Hyundai Bank
    um eine eher kleine Autobank handelt, sind die vom Landgericht
    Wuppertal aufgegriffenen und juristisch beleuchteten Vertragsfehler
    auch in den Verträgen anderer Autobanken zu finden. Nach unserer
    Meinung sind die meisten Finanzierungs- und Leasingverträge aller
    deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften angreifbar."

    Die für den Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden
    dabei in den meisten Fällen von einer
    Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

    Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben,
    können ihre möglichen Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten
    prüfen lassen. Viele Anwaltskanzleien bieten hierzu eine kostenlose
    und unverbindliche Ersteinschätzung an. "Der Widerruf sollte nicht
    einfach ins Blaue hinein und ohne vorausgegangene juristische Prüfung
    erklärt werden", führt Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus. "Auch wenn viele
    Verträge inhaltlich wortgleich gestaltet sind, bedarf jeder Fall
    einer individuellen Prüfung. Es kommt für die juristische Bewertung
    auf jede Kleinigkeit an."

    OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
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    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_122701.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Christof Lehnen
    Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    Max-Planck-Straße 22
    D - 54296 Trier
    Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
    Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
    E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
    Web: www.lehnen-sinnig.de
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