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    DGAP-News  299  0 Kommentare Befreiung von Pflichtübernahmeangebot betreffend Aktien der Hesse Newman Capital AG durch BaFin





    DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot


    Befreiung von Pflichtübernahmeangebot betreffend Aktien der Hesse Newman Capital AG durch BaFin


    26.08.2019 / 09:08



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    Aufgrund von Veränderungen in den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen bei der direkten Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, ("SBW") werden die von der SBW gehaltenen Aktien an der Hesse Newman Capital AG teilweise neuen unterschiedlichen mittelbaren Aktionären zugerechnet. Diese Veränderungen wurden auch bereits nach Wertpapierhandelsrecht gemeldet und veröffentlicht.

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    Nunmehr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Bescheide vom 5. August 2019 die Nichtberücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte gestattet, weshalb eine Mitteilung des Kontrollerwerbs und eine Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht erfolgen müssen.
















    26.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de






























    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Hesse Newman Capital AG
    Kaiser-Wilhelm-Straße 85
    20355 Hamburg
    Deutschland
    Telefon: 040/339 62 0
    Fax: 040/339 62 481
    E-Mail: capital@hesse-newman.de
    Internet: www.hesse-newman.de
    ISIN: DE000HNC2059
    WKN: HNC205
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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    862837  26.08.2019 






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