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    Berliner Mietendeckel stoppen!  3267  5 Kommentare Berliner Mietendeckel: Mieten-Bumerang verhindern und Petition unterstützen!

    Mit dem Mietendeckel will das Land Berlin die Mieten einfrieren und eine Mietobergrenze festlegen. Die Eigentümergemeinschaft Haus und Grund fordert die Kleinvermieter auf, sich an die Abgeordneten zu wenden, da der Mietendeckel ungerecht sei und die Existenz bedrohe. Die Petition Berliner Mietendeckel stoppen! ist das schnellste Instrument, um sich zu engagieren. Machen Sie mit, um Nebeneffekte auf Wirtschaft und Wohnungsmarkt noch abzuwenden!

    Der Mietendeckel ist das Gesprächsthema Nr. 1 unter den Hauptstädtern. Am Montag gab es eine lautstarke Kundgebung vor dem Brandenburger Tor gegen den Mietendeckel, während am Dienstag eine Anhörung im Abgeordnetenhaus die juristische Seite beleuchtete: Darf das Land Berlin das überhaupt?

    Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, meint, dass das geplante Instrument unvereinbar mit dem Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes sei und unverhältnismäßig in das im Grundgesetz Artikel 14 geregelte Eigentumsrecht eingreife, so die Nachrichtenagentur dts. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sieht Papier in mehreren Punkten begründet. So unterscheide der Mietendeckel nicht zwischen Vermietern, die bisher gemäßigt gehandelt haben und solchen, die bereits deutlich überhöhte Mieten angeboten haben.

    Zudem weist der Staatswissenschaftler auf eine Berlin-spezifische Problematik hin: Der Wert von Immobilien unterscheide sich zwischen West- und Ost-Berlin. Auch hier fehle eine Differenzierung beim geplanten Mietendeckel. Gegen das Eigentumsrecht verstößt der Mietendeckel zufolge insofern, als dass die geplanten Mietobergrenzen zu dauerhaften Verlusten bei der Vermietung und damit zu Beeinträchtigungen der Substanz von Wohngebäuden führen würden.

    Bei der Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus am Dienstag führte Rechtsprofessor Christoph U. Schmid von der Universität Bremen aus, dass Erfahrungen mit ähnlichen Regulierungen - etwa in Schweden oder den Niederlanden - unerwünschte Nebenwirkungen gezeigt hätten. Laut Schmid kam es zu Vorteilen für Bestandsmieter und Nachteile für Wohnungssuchende. Eine weitere Folge könne sein, dass weniger preiswerte Wohnungen angeboten würden, weil Mieter preiswerten Wohnungen trotz Auszug nicht aufgeben und – gegebenenfalls illegal – untervermieten. Vermieter leerer Wohnungen könnten erst einmal abwarten, was genau auf dem Markt passiert. Ferner sei mit mehr Eigenbedarfskündigungen und hohen Schwarzgeldzahlungen an Vermieter zu rechnen.

    Somit wäre der Mietendeckel ein weiteres Kapitel einer fehlgeleiteten Berliner Wohnungsmarktpolitik. Rückblick: In den vergangenen zwölf Jahren wurden in Berlin nur 12.880 Sozialwohnungen geschaffen. Im Jahr 2018 verloren 21.000 Wohnungen die Mietbindung - von 2008 bis 2018 verloren sogar 75.000 Wohnungen ihre Sozialbindung. Zum 31. Dezember 2018 gab es in Berlin noch 103.737 Sozialwohnungen, so die BZ.

    Etwa jeder zweite Berliner Mieter hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) aufgrund seines Einkommens, was nicht mit der Höhe der Mieten oder der Mietpreisentwicklung zu tun hat. Der WBS ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Allein im Bezirk Mitte hätte 46,8 Prozent der Bewohner im Jahr 2017 Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein gehabt und im beliebten Neukölln wären es 51,8 Prozent der Haushalte gewesen, so der IBB Wohnungsmarktbericht 2018. Dies scheinen viele Mieter jedoch nicht zu nutzen, denn Ende 2018 verfügten von rund 831.300 theoretisch berechtigten Haushalten nur 43.415 über einen gültigen Wohnberechtigungsschein.

    Sebastian Czaja, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion, meint: „Dieses Gesetz ist das Bekenntnis des Senats zur Enteignung durch die Hintertür, es ist zutiefst unsozial und erschüttert das gesellschaftliche Miteinander in unserer Stadt.“ Für Czaja steht fest: „Wir leiden an einem Wohnraummangel. Und über diesen müssen wir endlich reden, um konkrete Lösungen voranzutreiben. Der Senat müsste alles diesem Thema unterordnen und den Neubau mit allen Mitteln vorantreiben. Im Zweifel müsste immer zugunsten von Wohnungsbau entschieden werden.“

    Maren Kern, Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), meint, dass durch den Mietendeckel der Mietenspiegel obsolet werde, so die BZ. Frühestens im Jahr 2031 könne nach dem Auslaufen des fünfjährigen Mietendeckels ein neuer Mietspiegel in Kraft treten. Ab 2025 könnte es zu einem „Mieten-Turbo“ in Berlin kommen, denn ohne Mietendeckel und Mietspiegel könnten dann Mieterhöhungen mit drei Vergleichswohnungen begründet werden, so die aktuelle Rechtslage.

    Und für Sandra Trommsdorf von der Industrie- und Handelskammer Berlin steht fest, dass der Mietendeckel eine „Investitions- und Konjunkturbremse“ ist. Sie nannte ihn „unsozial, klimaschädlich und rechtswidrig“, so der Tagesspiegel.

    Die rot-rot-grüne Mehrheit im Abgeordnetenhaus will den Mietendeckel im Januar 2020 beschließen, damit das Gesetz am 01. März 2020 in Kraft treten kann. Fest steht, es bleibt ein Risikoprojekt, dass gestoppt werden muss. Daher ist ein Schritt die Petition: Berliner Mietendeckel stoppen! dringend erforderlich. Hier geht’s zur Petition!

    Autor: wallstreet:online-Redaktion





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