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EQS Group AG: Richtlinie zum Hinweisgeberschutz tritt in Kraft: Interne Meldekanäle werden ab 2021 Pflicht in der EU
Richtlinie zum Hinweisgeberschutz tritt in Kraft: |
Interne Meldekanäle werden ab 2021 Pflicht in der EU
Der Weg für einen stärkeren Schutz von Hinweisgebern in der Europäischen Union ist frei: Die Whistleblowing-Richtlinie, die bereits im April das EU-Parlament passiert hatte, wurde nun als Richtlinie (EU) 2019/1937 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zum 16.12.2019 in Kraft. Die neuen Regelungen verpflichten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, interne Meldekanäle anzubieten, um vertrauliche Hinweise auf Rechtsverstöße wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder Datenschutzverletzungen zu ermöglichen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis Dezember 2021 Zeit, die Direktive in nationales Recht umzusetzen.
Es wird damit ein starkes Signal an Whistleblower gesendet. Für ihren Mut, auf illegale Aktivitäten und Missstände hinzuweisen, sind sie noch immer häufig Repressalien, Anfeindungen und Diskriminierungen ausgesetzt - dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Der Schutz der Informanten kann vor allem mit digitalen Hinweisgebersystemen wie der EQS Integrity Line gewährleistet werden, die die Anonymität der meldenden Personen sicherstellen sowie eine rechtskonforme Fallbearbeitung ermöglichen.
Moritz Homann, Managing Director Corporate Compliance der EQS Group, begrüßt den verschärften Hinweisgeberschutz: "Hinweisgeber erhalten nun endlich auch vor dem Gesetz die Wertschätzung, die sie verdienen. Denn mit ihren Hinweisen lassen sich oftmals Risiken frühzeitig identifizieren und Probleme ausräumen, bevor sie zu ernsthaften Konsequenzen für das betroffene Unternehmen führen."