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    Musterklage  1569  1 Kommentar Schadensersatz für Daimler-Aktionäre: Ohne Kostenrisiko klagen

    Eine große Zahl institutioneller Anleger klagt gegen die Daimler AG wegen Kursverlusten der Aktie in Zusammenhang mit Abgas-Manipulationen. Demnächst soll es zu einer Musterklage kommen. Auch Privatanleger können sich anschließen – und zwar zu äußerst interessanten Konditionen. Denn mit Hilfe einer Prozessfinanzierung kann das Kostenrisiko ausgeschaltet werden.

    Rund 900 Millionen Euro fordern die mehr als 200 Profi-Investoren von Daimler, die bisher bereits Klage eingereicht haben. Darunter sind Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Staatsfonds. Doch diese Summe wird noch deutlich steigen. Denn zahlreiche private Anleger und auch etliche weitere Institutionelle werden sich noch anschließen.

    Die Kläger haben offenbar gute Argumente in der Hinterhand. Der Stuttgarter Autobauer ist tief im Diesel-Skandal verstrickt, weil er sogenannte „Thermofenster“ in die Software seiner Mercedes Benz Diesel Fahrzeuge eingebaut hat. Diese Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung während bestimmter Außentemperaturen reduziert oder sogar ausgeschaltet wird, um die Motoren zu schonen.

    Allerdings sind diese Temperaturbereiche so weit gewählt, dass die Autos dadurch hierzulande einen Großteil des Jahres mit massiv abgesenkter Abgasreinigung fahren – und damit wesentlich mehr Schadstoffe produzieren als erlaubt. Zwar behauptet Daimler, dass diese Thermofenster legal seien. Doch die Behörden sehen das anders: Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) hat mehrere hunderttausend Mercedes Fahrzeuge zu einem Software-Update zurückgerufen. Zudem haben etliche Gerichte den Besitzern von Mercedes Diesel Fahrzeugen bereits Schadensersatz zugesprochen, weil diese Abschalteinrichtungen illegal sind.

    Nun klagen also erstmals die Aktionäre. Sie argumentieren, dass die Daimler-Unternehmensführung nicht rechtzeitig über die Verstrickungen des Unternehmens in die Abgas-Manipulationen informiert hat. Dadurch habe der Vorstand gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen, das eine unmittelbare Mitteilung (sog. Ad-hoc-Publizität) an den Kapitalmarkt vorschreibt, wenn das Unternehmen Kenntnis von kursbewegenden Tatsachen erhält.

    Hier können Sie als Daimler-Aktionär kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, wie Ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz stehen.

    Noch im Herbst 2015, als der VW-Betrug bekannt wurde, hatte der damalige Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche getönt, so etwas könne in seinem Unternehmen nicht passieren. Abgasmanipulationen wie bei Volkswagen seien bei Daimler undenkbar, so Zetsche. Doch seitdem hat sich gezeigt, dass bei Mercedes Fahrzeugen zwar auf einem anderen technischen Weg, aber im Ergebnis doch sehr ähnlich wie bei Volkswagen getrickst wurde.

    Und dies vermutlich schon seit 2012. Deswegen richtet sich die Schadensersatzklage auf Aktiengeschäfte aus den Jahren 2012 bis 2018. In diesem Zeitraum ist die Daimler-Aktie von über 90 auf unter 60 Euro gefallen. Die Klagen der institutionellen Anleger sowie weiterer Kläger sollen demnächst in einem sogenannten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zusammengefasst werden – an diesem können sich auch private Anleger beteiligen.

    Doch während die Profi-Investoren die Klagen aus dem Kapital ihrer Geldgeber bezahlen, müssen private Anleger selbst in die Tasche greifen. Eine individuelle Klage gegen Daimler oder die Teilnahme am Musterverfahren kostet Geld. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur in seltenen Fällen die Rechnung. Wird das Verfahren verloren, so kann also unter dem Strich ein Minus stehen. 

    Um dies zu verhindern, hat die Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung arrangiert, die dieses Kostenrisiko verhindert. Das bedeutet: Kosten entstehen den Anlegern nur dann, wenn sie tatsächlich Schadensersatz von Daimler erhalten. In diesem Fall geht ein Drittel des Geldes an den Prozessfinanzierer und zwei Drittel an den Anleger. Gelingt kein Erfolg, so entstehen auch keine Kosten.

    Um an der Prozessfinanzierung teilnehmen zu können, müssen Anleger gewisse Kriterien erfüllen. So müssen sie beispielsweise ihre Aktien zwischen Juli 2012 und Juni 2018 gekauft haben. Dabei ist es egal, ob sie die Papiere inzwischen verkauft haben – solange der Verkauf nicht vor September 2015 erfolgt ist. Dabei kann Schadensersatz auch dann geltend gemacht werden, wenn die eigene Daimler-Position nicht im Minus ist. Immerhin hätte der Gewinn dann ohne das Fehlverhalten des Daimler-Vorstands höher ausfallen können. Im Rahmen einer kostenlosen Prüfung können Daimler-Aktionäre bei der Interessengemeinschaft Widerruf feststellen lassen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz anmelden können und ob sie sich für die Prozessfinanzierung qualifizieren.

     


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Musterklage Schadensersatz für Daimler-Aktionäre: Ohne Kostenrisiko klagen Eine große Zahl institutioneller Anleger klagt gegen die Daimler AG wegen Kursverlusten der Aktie in Zusammenhang mit Abgas-Manipulationen. Demnächst soll es zu einer Musterklage kommen. Auch Privatanleger können sich anschließen – und zwar zu interessanten Konditionen. Denn mit Hilfe einer Prozessfinanzierung kann das Kostenrisiko ausgeschaltet werden.

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