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    ACE  259  0 Kommentare Augen auf beim Fahrzeug-Leasing

    Berlin (ots) - Leasing-Angebote sind eine Alternative zu Finanzierung oder Kauf
    eines Fahrzeugs. Vor Abschluss eines Leasingvertrags, sollte dieser unbedingt
    geprüft werden.

    Besondere Aufmerksamkeit bei Diesel-Autos:

    Fahrzeuge ab Schadstoffnorm 6 gelten heute als zukunftssicher. Die neu
    eingeführten Unterklassifizierungen EURO 6d, ist ab der Erstzulassung ab dem 1.
    Januar 2021 verpflichtend, und EURO-6d TEMP ermöglichen weiterhin die Fahrt
    durch Städte. Bei Kaufinteresse empfiehlt der ACE eine Klausel in den
    Leasingvertrag aufzunehmen: Falls während der Laufzeit ein Fahrzeug nicht mehr
    in die Stadt fahren darf, sollte die unentgeltliche Rückgabe oder zumindest eine
    Rückgabe zu fixen Konditionen geregelt sein.

    Leasing-Formen:

    - Kilometerleasing: Vereinbarung der Kilometer zu Beginn der Laufzeit. Wurden zu
    viele Kilometer zurückgelegt, erfolgt eine Nachzahlung der Mehrkilometer. Bei
    weniger gefahrenen Kilometern erhält der Leasingnehmer in der Regel eine
    Rückzahlung für die Minderkilometer.
    - Restwertleasing: Ist der Wert höher als vertraglich vereinbart, bekommt der
    Leasingnehmer Geld zurück. Wenn der Restwert geringer eingeschätzt wird, wird
    die Differenz als Nachzahlung angesehen. Das ist das Restwertrisiko.
    - Restwertleasing mit Andienungsrecht: Option, das Auto nach Vertragsende zum
    vereinbarten Restwert zu kaufen.

    Risiken:

    Das Kilometerleasing birgt die geringsten Risiken, da die Leasingnehmer die
    vereinbarten Kilometer kennen und abschätzen können, ob Mehrkilometer
    hinzukommen. Im Vertrag muss eine Vereinbarung zur Erstattung von
    Minderkilometern festgelegt sein.

    Beim Restwertleasing besteht die Gefahr von unrealistisch niedrigen
    Leasingraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aufpassen, denn am Ende
    kann eine hohe Restwertausgleichszahlung auf sie zukommen.

    Beim Restwertleasing mit Andienungsrecht kann der Leasingnehmende dazu
    aufgefordert werden das Auto zu kaufen, wenn der tatsächliche Wert des Autos bei
    Vertragsende geringer ausfällt als der Restwert. Im anderen Fall hat der
    Leasingnehmende aber kein Recht, das Auto zu kaufen. Der Leasinggebende
    entscheidet am Ende, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht.

    Pressekontakt:

    ACE Pressestelle
    Tel.: 030 278 725-15
    Mail: presse@ace.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59243/4494805
    OTS: ACE Auto Club Europa


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