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    DGAP-Ad-hoc: ORBIS AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung


    Orbis und Hörmann begründen strategische Zusammenarbeit


    14.02.2020 / 09:26 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Orbis und Hörmann begründen strategische Zusammenarbeit

     
    • Hörmann Digital Beteiligungs GmbH zeichnet bezugsfreie Kapitalerhöhung der Orbis AG aus genehmigtem Kapital

    • Hörmann Digital Beteiligungs GmbH erwirbt bis zu 28,02% der Aktien der Orbis und lässt sich das Recht einräumen, weitere Aktien der Orbis zu erwerben

    Saarbrücken, 14. Februar 2020

    Die Hörmann Digital Beteiligungs GmbH („Hörmann"), eine Gesellschaft der Hörmann-Gruppe mit Sitz im westfälischen Steinhagen, und die Orbis AG („Orbis") haben heute eine Kooperationsvereinbarung über eine strategische Zusammenarbeit geschlossen. Gleichzeitig erwirbt Hörmann Aktienpakete an Orbis und zeichnet neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

    Hörmann hat heute Kaufverträge mit der GMV Aktiengesellschaft („GMV"), dem größten Aktionär von Orbis, und weiteren Aktionären über den Kauf und Erwerb von insgesamt 2.118.316 Aktien getroffen. Der vereinbarte Kaufpreis seitens GMV beträgt EUR 7,80 je Aktie, bei den weiteren Aktionären beträgt der Kaufpreis EUR 8,00 je Aktie Die Mitgründer und Vorstände der ORBIS AG, Thomas Gard und Stefan Mailänder, bleiben weiterhin mit mehr als 15% an der ORBIS AG beteiligt.

    Ebenfalls am heutigen Tag hat Orbis beschlossen, das Grundkapital in Höhe von derzeit EUR 9.147.750 um EUR 618.292,00 aus dem genehmigten Kapital gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu erhöhen („Kapitalerhöhung"). Die Kapitalerhöhung wurde in vollem Umfang vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden von Hörmann gezeichnet. Der Ausgabepreis beträgt EUR 8,00 je Aktie.
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