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     2586  0 Kommentare EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker von Krediten: Profitieren auch Sie?

    Mit dem Urteil des EuGH zum Widerruf von Baufinanzierungen und Kfz-Krediten ergibt sich für viele Verbraucher eine riesige Chance. Doch die Umsetzung des Widerrufsjokers wird kein Selbstläufer. Greift das Urteil auch für Sie?

    Der Europäische Gerichtshof hat in einem spektakulären Urteil den sogenannten Kaskadenverweis für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dieser Kaskadenverweis ist Teil der Standard-Widerrufsbelehrung der meisten privaten Kredite. Wird die Widerrufsbelehrung ungültig, so können Kreditnehmer den Widerrufsjoker ziehen und vorzeitig aus einem Darlehen aussteigen - ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Oder sie können bei einer Kfz-Finanzierung ihr Auto zurückgeben und sämtliche Zahlungen zurückfordern.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob der Widerrufsjoker für Sie greift. 

    Das klingt zunächst nach einem Freibrief für Kreditnehmer. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Kaskadenverweis vor einiger Zeit abgenickt. Er sieht in dem Text also kein besonderes Problem. Der EuGH äußert sich jetzt entgegengesetzt. Was also gilt?

    Eigentlich steht europäisches Recht vor nationalem Recht. Dementsprechend hätte das verbraucherfreundliche EuGH-Urteil Vorrang. Doch es gibt ein Problem: Die deutschen Kreditinstitute können sich bei ihren Widerrufsbelehrungen eigentlich auf den sogenannten Musterschutz verlassen. Der besagt: Solange sie den gesetzlichen Mustertext für ihre Widerrufsbelehrung verwenden, haben sie alles richtiggemacht und können dafür nicht belangt werden.

    Nun findet sich aber der vom EuGH bemängelte Kaskadenverweis im Mustertext für Widerrufsbelehrungen von privaten Krediten für den Zeitraum von Juni 2010 bis März 2016. Die spannende Frage lautet demnach: Was wiegt stärker - der Musterschutz für Banken oder die Aussage des EuGHs, dass die Formulierung unzumutbar für Verbraucher sei? Diese Frage dürfte die Gerichte noch beschäftigen.

    Dennoch ist das EuGH-Urteil ein Meilenstein für die Nutzung des Widerrufsjokers. Denn viele Kreditinstitute sind in der Formulierung ihrer Vertragstexte vom gesetzlichen Muster abgewichen. In diesen Fällen entfällt der Musterschutz – und der Widerrufsjoker greift!

    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat die Kreditverträge zahlreicher Banken analysiert und kommt zu folgenden Schluss: Der Widerrufsjoker steht vor einem Comeback. Je nach Kreditart sind die Chancen aber unterschiedlich. 

    Baufinanzierungen

    Besonders im Zeitraum Juni 2010 bis etwa 2012/2013 haben viele Banken Veränderungen am Mustertext vorgenommen, die ihnen jetzt auf die Füße fallen. Betroffen sind nahezu alle Kreditinstitute: Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken, ING Diba, Deutsche Bank und etliche mehr. Ab 2013 nehmen die Abweichungen ab, es finden sich aber immer noch genügend Fehler, die einen Widerruf ermöglichen. Hier können Sie Ihre Baufinanzierung kostenlos prüfen lassen.

    Kfz-Leasing und Kfz-Kredite

    Für alle, die ihr Fahrzeug auf Kredit oder per Leasing gekauft haben, ist das Urteil ein echter Vorteil. Denn hier greift der Musterschutz für die Banken so gut wie nie. Für Leasingverträge gibt es kein taugliches gesetzliches Muster, so dass alle Kreditinstitute ihre eigenen Formulierungen gewählt haben. Bei Krediten gibt es ebenfalls häufig Abweichungen, weil die Banken neben den Darlehen häufig zusätzliche Versicherungen verkauft haben, für die das Muster nicht gilt. Die Chance auf den Widerrufsjoker ist daher sehr gut.

    In Frage kommen hier alle Verträge, die ab Juni 2010 bis zum heutigen Tag abgeschlossen worden sind. Folge eines Widerrufs: Das Auto wird zurückgegeben, die Bank zahlt sämtliche Raten sowie die Anzahlung zurück. Ein Segen ist das vor allem für alle Diesel-Besitzer, die unter den massiven Wertverlusten ihrer Fahrzeuge leiden. Sie können nun auf elegantem Wege ihre Fahrzeuge loswerden, ohne irgendwelche Abgas-Manipulationen nachweisen zu müssen. Hier können Sie Ihre Kfz-Finanzierung kostenlos prüfen lassen.

    Fazit

    Das EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher enorm. Aber es ist kein Freibrief für einen Widerruf.  Wir gehen davon aus, dass die Banken sich sträuben werden, solange der Widerruf nur vom Kunden ausgesprochen wird. Denn es geht auch für die Kreditinstitute um viel Geld! In der Regel wird deshalb zur Durchsetzung der Ansprüche anwaltliche Unterstützung nötig sein. Im ersten Schritt sollten Verbraucher prüfen lassen, ob ihre Verträge von dem aktuellen Urteil profitieren. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich – beispielsweise kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf. 

    Noch eine gute Nachricht: Selbst, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, kann in vielen Fällen vor dem Widerruf noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die dann die Kosten übernimmt. In diesen Fällen hält sich das Kostenrisiko für Verbraucher in sehr engen Grenzen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker von Krediten: Profitieren auch Sie? Mit dem Urteil des EuGH zum Widerruf von Baufinanzierungen und Kfz-Krediten ergibt sich für viele Verbraucher eine riesige Chance. Doch die Umsetzung des Widerrufsjokers wird kein Selbstläufer. Greift das Urteil auch für Sie?

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