Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken Gmbh & Co. KGaA für die Aktien der Rhön-Klinikum AG
Hamburg (ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG
(VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE
VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE
BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS
KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG
(VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE
VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE
BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS
KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG
- Annahmefrist vom 08. April bis zum 06. Mai 2020
- Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie
- Keine Mindestannahmeschwelle
Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios" oder der "Bieter") hat heute
die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für
sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM
AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht.
Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") im Rahmen des
Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie
andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre
Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei
denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020
um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem
anwendbaren Recht).
Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen
Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart
wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine
Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an
Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte
HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass
Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach
Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen
werden.
Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den
aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung
Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp
über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des
Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug
des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe
durch das Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.
"Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen - das gilt nicht erst
seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland
angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit
- Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie
- Keine Mindestannahmeschwelle
Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios" oder der "Bieter") hat heute
die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für
sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM
AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht.
Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") im Rahmen des
Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie
andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre
Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei
denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020
um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem
anwendbaren Recht).
Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen
Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart
wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine
Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an
Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte
HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass
Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach
Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen
werden.
Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den
aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung
Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp
über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des
Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug
des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe
durch das Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.
"Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen - das gilt nicht erst
seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland
angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit
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