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     364  0 Kommentare Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken Gmbh & Co. KGaA für die Aktien der Rhön-Klinikum AG

    Hamburg (ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG
    (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE
    VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

    BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOT DER ASKLEPIOS
    KLINIKEN GMBH & CO. KGAA FÜR DIE AKTIEN DER RHÖN-KLINIKUM AG

    - Annahmefrist vom 08. April bis zum 06. Mai 2020
    - Angebotspreis von 18,00 EUR pro Aktie
    - Keine Mindestannahmeschwelle

    Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios" oder der "Bieter") hat heute
    die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für
    sämtliche nennwertlose auf den Inhaber lautenden Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM
    AG (ISIN: DE0007042301) veröffentlicht.

    Ab heute können die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") im Rahmen des
    Angebots von Asklepios ihre Aktien zu einem Preis von 18,00 EUR pro Aktie
    andienen. RHÖN-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre
    Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei
    denen ihre RHÖN-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 06. Mai 2020
    um 24:00 Uhr (MESZ) (vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen im Einklang mit dem
    anwendbaren Recht).

    Der Preis von 18,00 EUR in bar pro Aktie entspricht dem Preis, der mit Eugen
    Münch sowie Ingeborg Münch in dem Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 vereinbart
    wurde. Die Eheleute Münch haben in diesem Kaufvertrag ihre RHÖN-Aktien (eine
    Beteiligung von etwa 12,4%) aufschiebend bedingt auf die Kartellfreigabe an
    Asklepios verkauft. Ferner haben Asklepios und die von Eugen Münch beherrschte
    HCM SE am 28. Februar 2020 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass
    Asklepios und die HCM SE sämtliche von ihnen gehaltene RHÖN-Aktien nach
    Erteilung der Kartellfreigabe in eine Joint Venture Gesellschaft einbringen
    werden.

    Durch den Abschluss des Kaufvertrags mit den Eheleuten Münch sowie durch den
    aufschiebend bedingten Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von der Stiftung
    Münch am 1. März 2020 hat sich das Asklepios-Münch Joint Venture bereits knapp
    über 50% des Aktienkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG gesichert. Der Vollzug des
    Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Der Vollzug
    des Übernahmeangebots steht lediglich unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe
    durch das Bundeskartellamt, die in der Angebotsunterlage näher erläutert wird.

    "Die Gesundheitsbranche steht vor großen Herausforderungen - das gilt nicht erst
    seit der Corona-Krise. Doch spätestens seit die Pandemie in Deutschland
    angekommen ist, hat jeder verstanden, was auf dem Spiel steht: die Gesundheit
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