Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken Gmbh & Co. KGaA für die Aktien der Rhön-Klinikum AG - Seite 2
eines jeden Einzelnen. Um diese langfristig zu sichern, bündeln Asklepios und
Rhön-Klinikum ihre Kräfte", sagte Kai Hankeln, CEO von Asklepios. "Unser Angebot
zeigt, dass Asklepios und Rhön an dieselbe Vision glauben und gemeinsam einen
klaren Plan für die Zukunft des Unternehmens und der deutschen
Gesundheitsversorgung haben. Gerade im Angesicht der Corona-Krise erweisen sich
Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke von unschätzbarem Wert. Gemeinsam
werden Asklepios und Rhön daran arbeiten, die operative Exzellenz beider
Organisationen weiter zu stärken."
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in
deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter
https://zukunft-fuer-spitzenmedizin.de abrufbar.
Kopien der Angebotsunterlage sowie der unverbindlichen englischen Übersetzung
sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP
Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee
12, D-60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per Telefax an +49 69 1520
5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG
("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön")
betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Inhabern von
Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu
suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser
Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in
einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen,
sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und
unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der
diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule
14d-1(d) abgegeben.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit
sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP
Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee
12, D-60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per Telefax an +49 69 1520
5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG
("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön")
betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Inhabern von
Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu
suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser
Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in
einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen,
sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und
unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der
diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule
14d-1(d) abgegeben.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit
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