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     2874  0 Kommentare EuGH: Diesel-Abschalteinrichtung illegal – Konsequenzen für Diesel-Besitzer

    Die Autohersteller stehen vor einer weiteren Klatsche im Diesel-Skandal. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in einem Gutachten die Abgaskontrolle als verbotene Abschalteinrichtung bezeichnet. Damit droht eine Ausweitung des Diesel-Skandals - und eine neue Welle an Schadensersatz-Klagen.

    Es ist zwar noch kein Urteil, aber dennoch mehr als nur eine Vorentscheidung. Denn das Gutachten, dass die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, vorgelegt hat, spricht eine deutliche Sprache. Es zerpflückt die Verteidigungslinien etlicher Autohersteller in Bezug auf sogenannte Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen.

    Hersteller wie Volkswagen, Audi und Mercedes argumentieren bislang, eine solche Abschalteinrichtung sei nötig, um den Motor vor übermäßigem Verschleiß und langfristigen Schäden zu schützen. Deswegen werde die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen oder Geschwindigkeiten stark gedrosselt. Ergebnis: Die Schadstoff-Emissionen fallen im Normalbetrieb deutlich höher aus als auf dem Prüfstand.

    Nichts da, sagt nun die EuGH-Generalanwältin. Eine solche Abschalteinrichtung sei nur in ganz eng definierten Ausnahmefällen zugelassen. Beispielsweise dann, wenn es darum gehe, den Motor vor plötzlichen und unmittelbaren Schäden zu schützen, die eine Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen. Nicht jedoch, wenn damit höherer Verschleiß oder Verschmutzung des Motors vermieden werden soll.

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    Das Gutachten ist deshalb von hoher Bedeutung, weil sich die Richter des EuGHs in aller Regel den Anträgen der Generalanwälte anschließen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet – es scheint allerdings nur noch Formsache. Dies bringt die Autohersteller in die Defensive.

    Der EuGH spricht in seiner Mitteilung zwar nur von „Unternehmen X“. Nach Informationen der Interessengemeinschaft Widerruf handelt es sich aber bei dem fraglichen Fahrzeug um einen Diesel aus dem VW-Konzern mit dem Skandal-Motor EA189.

    Allerdings dürften weit mehr Fahrzeuge von einem Urteil betroffen sein. So scheint mittlerweile klar, dass auch der weit verbreitete Nachfolge-Motor EA288 von VW und Audi über eine ähnliche Abschalteinrichtung verfügt. Somit wären auch zahlreiche jüngere Euro 6 Diesel von einer EuGH-Entscheidung betroffen.

    Auch Mercedes hat schon zugegeben, bei seinen Diesel-Modellen mit einem sogenannten „Thermofenster“ zu arbeiten, dass bei bestimmten Außentemperaturen die Abgasreinigung drosselt. Dies sei notwendig, so Daimler, um den Motor zu schonen und langlebiger zu machen. Dieser Argumentation dürfte nun mit einem EuGH-Urteil die Grundlage entzogen werden. Es ist das Ende der oft gehörten Ausreden der Autoindustrie.

    Selbst BMW, die bisher vergleichsweise wenig Angriffsfläche in Sachen Abgas-Manipulation boten, dürften nun am Pranger stehen. Denn ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 7 O 67/19) verurteilt BMW erstmals zur Zahlung von Schadensersatz – wegen einer unerlaubten Abschalteinrichtung.

    Zusätzliche Brisanz gewinnt das Thema durch ein anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, der am 5. Mai erstmals über einen Fall im Diesel-Skandal entscheiden wird. Vieles spricht auch dort für ein verbraucherfreundliches Urteil.

    Somit steigen die Chancen auf Schadensersatz für Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs – und das weit über den Kreis der „üblichen Verdächtigen“ hinaus. Neben der Volkswagen-Gruppe, Mercedes und Porsche dürften nun beispielsweise auch BMW, Opel, Renault, Mitsubishi, Fiat Chrysler und Ford näher unter die Lupe genommen worden – bei diesen Herstellern gab es zuletzt Vorwürfe bezüglich unerlaubter Abschalteinrichtungen.

    Besitzer solcher Fahrzeuge sollten daher untersuchen lassen, ob ihre Autos für eine Schadensersatzforderung in Frage kommen. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich – beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.  Wurde der Kauf des Fahrzeugs über Kredit oder Leasing finanziert, so bietet der Widerruf dieser Finanzierung eine zusätzliche Chance für Verbraucher, sich gegen die Wertverluste dieser Autos zu wehren.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    EuGH: Diesel-Abschalteinrichtung illegal – Konsequenzen für Diesel-Besitzer Die Autohersteller stehen vor einer weiteren Klatsche im Diesel-Skandal. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in einem Gutachten die Abgaskontrolle als verbotene Abschalteinrichtung bezeichnet. Damit droht eine Ausweitung des Diesel-Skandals - und eine neue Welle an Schadensersatz-Klagen.

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