Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum PSPP der EZB | Bantleon kommentiert
Bantleon zieht aus den Ausführungen des BVerG vorläufig folgende Schlussfolgerungen:
Lesen Sie auch
Fazit:Wahrscheinlich kann das PSPP mittels einer Stellungnahme der EZB (in der eine Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt wird) »gerettet« werden (nachträglich verfassungskonform gemacht werden). Die Bundesbank wird dann nicht von der Beteiligung am PSPP ausgeschlossen. Leider dürfte es aber auch wieder Klagen gegen des PEPP der EZB geben, das nicht Gegenstand der aktuellen Entscheidung ist. Hier dürfte es noch schwieriger für die EZB werden, sicherzustellen, dass es mit dem deutschen Grundgesetz im Einklang steht. Im Grunde sieht aber auch dieses Programm gewisse Regeln vor, die eben nur flexibler ausgelegt werden.Das Urteil ist auf den ersten Blick negativ für Bundesanleihen, denn möglicherweise wird die Bundesbank vom Ankauf von Bundesanleihen ausgeschlossen. Auf den zweiten Blick ist es aber auch positiv für Bundesanleihen. Schliesslich wird durch das Urteil insgesamt die Vergemeinschaftung von Schulden der Eurozone erschwert.
» Jetzt auf e-fundresearch.com weiterlesen