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     8963  0 Kommentare „Schutzschirmverfahren als Alternative“ - Seite 3

     

    Die größten Kostenpositionen, sei es für Unternehmer oder Verbraucher, sind aber vermutlich meist die Mieten. Nach der geltenden Rechtslage entfällt die Pflicht zur Mietzahlung während der Covid-19-Pandemie grundsätzlich nicht. Allerdings ist die Kündigung durch den Vermieter für Mietrückstände für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgeschlossen, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht. Eine gute Hilfe in der akuten Krisensituation.

     

    Die Insolvenzantragspflicht wurde ausgesetzt. Durch diese Möglichkeiten muss doch nun kein Unternehmen mehr einen Insolvenzantrag stellen, oder?

     

    Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens bietet sich durch das Gesetz tatsächlich eine Möglichkeit. So wird die Insolvenzantragspflicht bis einschließlich 30. September 2020 ausgesetzt – mit der Möglichkeit einer Verlängerung des Moratoriums bis 31. März 2021. Aber hier möchte ich betonen: Dies gilt nur für Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beruht und Aussichten auf die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen.

     

    Wie wird das festgelegt?

     

    Wenn der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig war, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Folgen der Covid-19-Pandemie beruht. Es gilt daher hier besonders: Diese Voraussetzungen müssen genau geprüft werden.

     

    Warum sollte ein Betrieb dann überhaupt noch einen Insolvenzantrag stellen?

     

    Insolvenz gilt hierzulande noch immer als Makel. Doch das Insolvenzrecht kann Unternehmen retten und Arbeitsplätze erhalten – und einen gesunden Start nach der Sanierung ermöglichen. Deutsche Unternehmer sind hier noch zögerlich, in anderen europäischen Ländern ist das schon anders.

     

    Eine Möglichkeit kann nämlich - auch in der Corona-Krise - ein gut geplantes Schutzschirmverfahren sein. Dies ist möglich in sogenannter „Eigenverwaltung“: Die bisherigen Geschäftsführer bleiben handlungsfähig und bekommen vom Gericht einen Sachwalter zur Seite gestellt. Es wird sichergestellt, dass die Erfahrung der Unternehmer auch in der Krise bestmöglich genutzt werden kann. Mein Tipp: Unternehmen sollten sich umfassend beraten lassen, um alle Handlungsoptionen zu analysieren. Das gilt immer, ist aber in der aktuellen Krise noch wichtiger.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
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