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IBU-tec advanced materials AG informiert im Vorfeld der Online-Hauptversammlung am 2. Juni 2020
IBU-tec advanced materials AG informiert im Vorfeld der Online-Hauptversammlung am 2. Juni 2020 |
Weimar, 26. Mai 2020 - Die IBU-tec advanced materials AG ("IBU-tec", ISIN: DE000A0XYHT5) wird aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 rein virtuell am 2. Juni 2020 ab 14:00 Uhr durchführen. Die physische Präsenz von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist nicht möglich. Die Stimmabgabe der Aktionäre ist per elektronischer Briefwahl möglich, oder es können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden und ihnen Weisungen erteilt werden. Die entsprechenden Unterlagen hierfür stehen - ebenso wie die Einladung zur Hauptversammlung und sämtliche anderen erforderlichen Dokumente - seit einiger Zeit auf der Website von IBU-tec (www.ibu-tec.de) bereit. Bevollmächtigungen und Weisungen bzw. die Briefwahl müssen bis 1. Juni 24:00 Uhr (MESZ) eingegangen sein.
Um den Aktionären in dieser bislang einmaligen Situation ein gewohnt hohes Maß an Informationen zur Verfügung zu stellen, hat der Vorstand von IBU-tec beschlossen, ein Videostatement aller drei Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen, in dem ein möglicher Informationsbedarf zur aktuellen COVID-19-Situation und zu den Perspektiven des Unternehmens antizipiert wird. Das Videostatement ist unter diesem LINK (https://www.youtube.com/watch?v=G8OWn0fnbk8) ab sofort für alle Interessierten abrufbar. Auch der vollständige Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 steht in der Investor-Relations-Sektion der Website zur Ansicht und zum Download bereit.