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Infineon Technologies AG: Infineon setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest
DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung AD-HOC MITTEILUNG GEMÄß ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG |
***KAPITALERHÖHUNG***
Infineon setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest
Neubiberg, 26. Mai 2020 - Die Infineon Technologies AG ("Infineon") hat beschlossen, ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 2.501.842.274,00 um EUR 110.000.000,00 auf EUR 2.611.842.274,00 zu erhöhen. Die 55.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert und werden ab dem 1. Oktober 2019 gewinnberechtigt sein.
Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 19,30 je Aktie zugeteilt, was zu einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 1,06 Mrd. vor Provisionen und Kosten führte. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Refinanzierung des Kaufpreises für die am 16. April 2020 abgeschlossene Akquisition der Cypress Semiconductor Corporation genutzt werden, indem damit ein Teil der Darlehen, die zur Finanzierung der Akquisition aufgenommen wurden, abgelöst wird.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 29. Mai 2020 prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 3. Juni 2020 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 3. Juni 2020 vorgesehen. Nach der Privatplatzierung wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.