Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gratuliert Stephan Harbarth zu seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Lahr (ots) - "Stephan Harbarth ist demokratisch zum Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Dazu wollen auch wir ihm gratulieren",
sagte Ralph Sauer. "Für seine Amtszeit wünschen wir ihm das Allerbeste und vor
allem ein glückliches Händchen bei seinem Wirken." Die Verbraucher-Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hatte Ende November 2019
für Mandaten eine Verfassungsbeschwerde (http://www.staatshaftung.eu/) gegen die
Ernennung Stephan Harbarths zum Bundesverfassungsrichter eingereicht. Das
Gericht nahm die Beschwerde im März 2020 jedoch nicht an. Die
Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber
haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage
gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.
de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklag
e-insgesamt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche
Rechtsgeschichte geschrieben.
"Wir wollten mit unserer Beschwerde die Öffentlichkeit und die für die Ernennung
verantwortlichen Personen über unsere Bedenken im Zusammenhang mit der Berufung
von Stephan Harbarth informieren. Alle Umstände rund um die Wahl des ehemaligen
Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalts sollten bekannt sein. Das ist in einer
Demokratie bei der Entscheidungsfindung ganz maßgeblich", erklärte
Kanzlei-Mitinhaber Sauer weiter. Jetzt sei Stephan Harbarth Präsident eines
Verfassungsorgans. Das Amt gelte es zu respektieren. Sauer abschließend:
"Deutschland braucht in den aktuell unruhigen Zeiten ein starkes und
unabhängiges Bundesverfassungsgericht. Stephan Harbarth steht vor einer großen
Aufgabe. Dafür benötigt er Ruhe und Kraft. Für uns ist der Fall Harbarth
erledigt." Die Kanzlei werde auch keine Beschwerde im Zusammenhang mit der
Verfassungsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
einlegen.
Weiterhin ein waches Auge auf die Justiz
Klar ist für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer jedoch auch, dass sie weiterhin ein
waches Auge auf die Justiz haben wird. Gerade die Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals habe gezeigt, wie massiv die Automobilindustrie versuche,
Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen. Hier einige Beispiele:
- Mit Vergleichen zwischen Autoherstellern und Kunden werden negative Urteile
verhindert.
- Auf Verbraucheranwälte wird über Rechtsanwaltskammern Druck ausgeübt.
- Verfahren vor Gericht werden in die Länge gezogen, um die Kläger mürbe zu
machen.
- Zudem erinnert Ralph Sauer an den Fall Reuschle. Der Richter am Landgericht
Stuttgart, Dr. Fabian Richter Reuschle, wollte im Diesel-Abgasskandal 21
Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Dazu wollen auch wir ihm gratulieren",
sagte Ralph Sauer. "Für seine Amtszeit wünschen wir ihm das Allerbeste und vor
allem ein glückliches Händchen bei seinem Wirken." Die Verbraucher-Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hatte Ende November 2019
für Mandaten eine Verfassungsbeschwerde (http://www.staatshaftung.eu/) gegen die
Ernennung Stephan Harbarths zum Bundesverfassungsrichter eingereicht. Das
Gericht nahm die Beschwerde im März 2020 jedoch nicht an. Die
Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber
haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage
gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.
de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklag
e-insgesamt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche
Rechtsgeschichte geschrieben.
"Wir wollten mit unserer Beschwerde die Öffentlichkeit und die für die Ernennung
verantwortlichen Personen über unsere Bedenken im Zusammenhang mit der Berufung
von Stephan Harbarth informieren. Alle Umstände rund um die Wahl des ehemaligen
Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalts sollten bekannt sein. Das ist in einer
Demokratie bei der Entscheidungsfindung ganz maßgeblich", erklärte
Kanzlei-Mitinhaber Sauer weiter. Jetzt sei Stephan Harbarth Präsident eines
Verfassungsorgans. Das Amt gelte es zu respektieren. Sauer abschließend:
"Deutschland braucht in den aktuell unruhigen Zeiten ein starkes und
unabhängiges Bundesverfassungsgericht. Stephan Harbarth steht vor einer großen
Aufgabe. Dafür benötigt er Ruhe und Kraft. Für uns ist der Fall Harbarth
erledigt." Die Kanzlei werde auch keine Beschwerde im Zusammenhang mit der
Verfassungsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
einlegen.
Weiterhin ein waches Auge auf die Justiz
Klar ist für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer jedoch auch, dass sie weiterhin ein
waches Auge auf die Justiz haben wird. Gerade die Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals habe gezeigt, wie massiv die Automobilindustrie versuche,
Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen. Hier einige Beispiele:
- Mit Vergleichen zwischen Autoherstellern und Kunden werden negative Urteile
verhindert.
- Auf Verbraucheranwälte wird über Rechtsanwaltskammern Druck ausgeübt.
- Verfahren vor Gericht werden in die Länge gezogen, um die Kläger mürbe zu
machen.
- Zudem erinnert Ralph Sauer an den Fall Reuschle. Der Richter am Landgericht
Stuttgart, Dr. Fabian Richter Reuschle, wollte im Diesel-Abgasskandal 21
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