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Mobimo Holding AG: Business Update zu den Auswirkungen der Coronakrise auf Mobimo - Seite 2
Fast 40% der Mieteinnahmen aus Wohnnutzung
Mobimo verfügt per Ende 2019 über ein stark diversifiziertes Anlageportfolio mit total 59 Geschäftsliegenschaften, 41 Wohnliegenschaften und einem Marktwert von CHF 2,6 Mrd. Wohnliegenschaften machen 47% des Werts des Anlageportfolios aus und steuern 39% zum Mietertrag bei. Die Wohnungen sind
mehrheitlich im mittleren bis tieferen Preissegment angesiedelt. Über 60% der Wohneinheiten haben einen Mietzins von unter CHF 2000. Die Coronakrise wird daher kaum Auswirkungen auf das
Wohnportfolio haben.
Auswirkungen des Lockdowns auf kommerzielle Nutzungen
Etwas über 20% des Mietertrags der Anlageobjekte erwirtschaftet Mobimo mit vom Lockdown betroffenen Nutzungsarten wie Detailhandel, Hotel und Gastronomie. Insbesondere der Bereich Hotel und
Gastronomie (Anteil von 10% an den Mieteinnahmen des Anlageportfolios) war stark betroffen. Bei der Nutzungsart Detailhandel (Anteil gut 11%) wirkte sich der Lockdown vor allem auf die
Non-Food-Anbieter aus, die rund 80% der Kategorie ausmachen. Nur wenig betroffen waren Büro- und Gewerbeflächen. Ein beträchtlicher Anteil Büronutzung weist das Quartier du Flon mit circa 35% aus.
Über diese praktisch nicht tangierte Nutzungsart hinaus war der Lockdown im Quartier du Flon insbesondere bei der Erdgeschossnutzung (Detailhandel bzw. Gastronomie) stark spürbar. Mittlerweile sind
sowohl in Lausanne als auch in den anderen grossen Quartieren bzw. Liegenschaften von Mobimo die meisten Betriebe wieder geöffnet.
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Unterstützung insbesondere für Gastronomen und Kleinunternehmen
Mobimo arbeitet seit Mitte März mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern an tragfähigen Unterstützungsmassnahmen. Die bis dato beschlossenen Leistungen entlasten insbesondere Kleinunternehmen
und Gastronomen. Bei Geschäftsmieterinnen und -mietern mit einem Nettomietzins unter CHF 5000 und Wiedereröffnung am 27. April 2020 erlässt Mobimo die Miete der Monate April und Mai. Die
Gastronomieanbieter in den grossen Quartieren werden ebenfalls mit einem zweimonatigen Mietzinserlass entlastet, ebenso Restaurants oder Cafés in anderen Liegenschaften mit einem Mietzins unter CHF
5000. Parallel dazu laufen mit vielen Mieterinnen und Mietern auch grösserer Flächen Gespräche, die zu Vereinbarungen auf individueller Basis führen werden. Dabei wird der jeweiligen Situation der
Mietpartei, ihrer Finanzkraft und ihren Zukunftsperspektiven Rechnung getragen. Die Gespräche verliefen bzw. verlaufen sehr konstruktiv. Die coronabedingten Mietertragseinbussen werden sich
voraussichtlich auf einen Millionenbetrag im oberen einstelligen Bereich belaufen. Der Betrag umfasst nur zu einem kleinen Teil bereits jetzt abschliessend geregelte Erlasse. Er beinhaltet
überwiegend künftige, im Rahmen von laufenden Verhandlungen erfolgende Vereinbarungen.