Kapitallebensversicherungen
Garantiezins sinkt ab 2021 auf 0,5%!
Besitzer von Kapitallebensversicherungen leiden schon eine ganze Weile, wenn sie denn sich die wirklichen Zahlen aus der Vergangenheit genau angeschaut haben. Die Renditen sind in fast allen Fällen weit entfernt von dem, was einmal versprochen wurde. Dabei ist aufgrund der Intransparenz die Berechnung der Erträge fast unmöglich, da allein die reinen Versicherungskosten für die Absicherung der biometrischen Risiken selten separat transparent dargestellt werden. Auch die Kosten für Vertrieb und Verwaltung der Verträge sind schwer nachvollziehbar. Nicht selten werden am Ende der Laufzeit nur etwas mehr als die Hälfte der ursprünglich versprochenen Gelder ausgezahlt.
Fast jeder, der mit der Police ein Immobiliendarlehen zum Ende der Laufzeit tilgen möchte, erlebt mit Schrecken, dass nach Auszahlung der Police ein großer Teil des Immobiliendarlehens nicht getilgt werden kann und die Schulden über weitere viele Jahre getilgt werden müssen. Gründe dafür sind die stark gesunkenen Zinsen über die Jahre. Nicht zu vernachlässigen ist allerdings die in den meisten Fällen sehr hohe Kostenquote der Versicherungsverträge.
Eine Senkung des Garantiezinses auf ein halbes Prozent ab 2021 bedeutet aber bei weitem nicht, dass dies die künftige Mindestrendite ist! Das ist die Mindestrendite auf die Sparquote. Das bedeutet, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Absicherung der biometrischen Risiken zunächst herausgerechnet werden. Erst das, was übrigbleibt, also nicht selten maximal 90 Prozent der Anlagesumme soll mit mindestens 0,5 Prozent verzinst werden! Wer nun jedes Jahr die 0,5 Prozent darauf rechnet, wird die Police rund 40 Jahre lang ansparen müssen, damit das Geld durchschnittlich 20 Jahre angelegt ist. Erst dann kommt man wieder auf seinen eingezahlten Beitrag. Null Rendite über 40 Jahre bei einer jährlichen Inflation von durchschnittlich 1,5 Prozent bedeuten einen realen Geldverlust von rund 50 Prozent.
Was tun mit bestehenden Lebensversicherungsverträgen?
Viele Lebensversicherungssparer fragen, was man mit den bestehenden Altverträgen machen soll. Einen konkreten Ratschlag kann man zwar erst erteilen, wenn man die genauen Versicherungspolicen kennt. Allerdings kann man folgende Richtschnur geben: Sofern man steuerlich geförderte Policen besitzt (zum Beispiel Rürup- Basisrente, Direktversicherung oder Riester-Rente), macht eine Kündigung selten Sinn, da dann umgehend eine komplette Versteuerung erfolgt. Eher könnte dann eine Stilllegung sinnvoll sein.
Sofern man eine Kapitallebensversicherung besitzt, die vor 2004 abgeschlossen wurde, kann es gut sein, dass angefallene Gewinne steuerfrei sind. Zudem sind die garantierten Renditen oft noch attraktiv für den Versicherten. Alle anderen Renten- und Kapitallebensversicherungspolicen sollte man sobald wie möglich von einem Profi überprüfen lassen. Dies Prüfung sollte von einem unabhängigen Experten erfolgen und nicht von einem Versicherungsmakler oder -vertreter, der im Regelfall keine sinnvollen Alternativen anbieten kann.
Fazit: Es gibt kaum Lebensversicherungen, die sich für den Verbraucher eignen. Die Risikolebensversicherung sichert die biometrischen Risiken ab. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn man Angehörige für den Todesfall absichern möchte. Daneben kann es in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, eine Basis-Rentenversicherung (Rürup) abzuschließen, allerdings in dem Fall nur in Form von einer Fonds-Police. Alle anderen Kapitallebensversicherungen sind selten sinnvoll, da die Kosten im Regelfall sehr hoch und die Kapitalanlagen aufgrund von Regulierungen wenig ertragreich sind. Kapitallebensversicherungen sind klinisch tot!
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