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    OLG München: Sixt-Kunde erhält durch Widerrufsjoker Raten bei Kilometer-Leasing zurück!

    Aufgrund einer unzureichenden Widerrufsbelehrung kommt es nun zu einer Rückabwicklung eines Kilometer-Leasing-Vertrages der Sixt Leasing SE. Der Kunde erhält dadurch alle Raten zurück. Doch was hat es mit dem Widerrufsjoker überhaupt auf sich?

    Was ist der Widerrufsjoker?

     

     

    Der Gesetzgeber hat bei Autokredit- und Leasingverträgen in Bezug auf Form und Inhalt bestimmte Vorgaben gemacht, die zwingend eingehalten werden müssen. Ist dies jedoch nicht der Fall, ist der Verbraucher dazu berechtigt, auch Jahre später noch die Rückabwicklung des Vertrages zu fordern.

     

     

    Welche Verträge sind betroffen?

     

     

    Grundsätzlich ist es in der Vergangenheit bei unzähligen Verträgen zu derartigen Fehlern gekommen. In Frage kommt prinzipiell jeder Darlehensvertrag, der nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Eine Prüfung des eigenen Vertrages ist in jedem Fall zu empfehlen.

     

    Ob es sich um eine Autofinanzierung, ein Leasingvertag oder einen Immobilienkredit handelt, ist nicht von Belangen. Bei Autokrediten sind insbesondere die interessant, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Hier entfällt sogar die sogenannte „Nutzungsentschädigung“, wodurch dem Kunden mehr Geld zusteht.

     

     

    Welche Folgen hat ein Widerruf?

     

     

    Bei einem erfolgreichen Widerruf kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Dadurch wird das Verhältnis beider Parteien in einen Zustand versetzt, als hätte es dies nie gegeben. Bei einem Autokredit würde der Kunden somit die gezahlten Raten bzw. den Kaufpreis zurückerhalten und gibt im Gegenzug das Fahrzeug wieder ab. Nach dem angesprochenen 12. Juni 2014 wird sogar keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig.

     

     

    Wie entschied das OLG München bei Sixt?

     

     

    Eben jene Rückabwicklung forderte im Juli 2018 auch eine Kunde von Sixt, der im März 2017 dort einen Leasingvertrag abgeschlossen hatte. Der Widerruf des Vertrages rund um einen BMW M140i wurde von Sixt jedoch zunächst abgelehnt. Das Oberlandesgericht München sah den Kunden allerdings im Recht und sprach diesem in zweiter Instanz die Rückabwicklung zu.

     

    Somit geht das Fahrzeug zurück an Sixt und der Kunde erhält die Leasing-Raten plus Zinsen zurück. Eine Nutzungsentschädigung wird laut dem OLG nicht angerechnet, wodurch das Fahrzeug insgesamt für die Nutzungsdauer kostenlos gefahren wurde.

     

     

    Wie kann ich bei einem Widerruf vorgehen?

     

     

    Da sich die Firmen in der Regel zunächst weigern, ist ein rechtlicher Beistand unumgänglich. Wir bieten Ihnen daher eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche an. Senden Sie dazu Ihre Kontaktdaten, die Vertragsdokumente und den Fahrzeugschein an die office@mingers.law.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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