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    ROUNDUP 2  164  0 Kommentare Bund und Länder einig bei lokalen Beschränkungen nach Corona-Ausbruch

    (neu: weitere Details und Hintergründe)

    BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder wollen zielgenauer auf lokale Ausbrüche der Corona-Pandemie reagieren. Ausreisesperren soll es dann geben können, wenn die Zahl der Infektionen in dem betroffenen Gebiet weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten unterbrochen sind, beschlossen Kanzleramtschef Helge Braun und die Staatskanzleichefs der Länder nach eineinhalbstündigen Beratungen am Donnerstag. Diese Maßnahmen sollten zielgerichtet sein und müssten sich nicht auf den gesamten Landkreis oder die gesamte kreisfreie Stadt beziehen.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll vor dem Hintergrund der laufenden Urlaubszeit zudem kurzfristig die nationale Teststrategie im Hinblick auf den Umgang mit Reiserückkehrern weiterentwickeln. Er solle Kriterien vorlegen, ob, wann und in welchem Umfang Tests für Reiserückkehrer sinnvoll sind. Dies könne der Fall sein, "wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt" - auch wenn die Kriterien für ein Risikogebiet noch nicht erreicht seien.

    Ausreisebeschränkungen nur für tatsächlich betroffene Gebiete

    Mobilitätsbeschränkungen in Corona-Hotspots sollten sich je nach den örtlichen Gegebenheiten auf die tatsächlich betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen auch in Nachbarkreisen beschränken, heißt es im Beschluss weiter. Das jeweilige Land und der Bund sollten in diesen Fällen die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testmöglichkeiten unterstützen, "auch damit der Zeitraum der Maßnahmen möglichst kurz gehalten werden kann".

    Diese Regelungen entsprechen weitgehend den Vorschlägen, mit denen das Kanzleramt zu Beginn der Woche bereits in die Diskussion mit den Ländern gegangen war. Kanzleramtschef Braun hatte schon bei ersten Beratungen zu den nun beschlossenen Anpassungen für zielgenaue und nicht für großflächige Ausreisesperren geworben.

    Regeln für Urlauber, die aus besonders betroffenen Gebieten kommen

    An Ende Juni beschlossenen Beschränkungen für Reisende aus von einem besonders von Corona betroffenen Gebiet halten Bund und Länder fest. Diese sollen nur dann in einem Hotel oder anderen Beherbergungsbetrieben untergebracht werden oder ohne Quarantänemaßnahmen in ein Land einreisen dürfen, wenn sie nachweisen können, "dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 vorhanden sind". Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis müsse sich auf einen Corona-Test stützen, der höchsten 48 Stunden vor Anreise gemacht worden sei, heißt es.

    Spezielle Regeln beschlossen Bund und Länder für Corona-Ausbrüche, die in bestimmten Clustern wie Unternehmen, Einrichtungen, Freizeitgruppen, Glaubensgemeinschaften oder bei Familienfeiern auftreten. Hier sollten "die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung" angewendet werden. Für die Umgebung von betroffenen Arbeitsplätzen oder bei Freizeitgruppen soll es rasch Quarantäneanordnungen geben - auch ohne positive Corona-Tests. "Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu regionalen Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel", heißt es.

    Interessant gerade in der Urlaubszeit sind Details für aus dem In- und Ausland zurückkehrende Urlauber. So gelten Reiserückkehrer aus dem Inland, die sich mehrere Tage in einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, nicht als Ansteckungsverdächtige, wenn sie die dort geltenden Beschränkungen eingehalten haben.

    Auslands-Rückkehrer aus Risikogebieten müssen in Quarantäne

    Rückkehrer aus dem Ausland, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, blieben verpflichtet, sich direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmen sind nur bei Durchreise und triftigen beruflichen Gründen möglich - oder wenn man mit ärztliches Zeugnis belegen kann, dass man innerhalb von 48 Stunden vorher negativ getestet wurde.

    Nach der intensiven Diskussion der vergangenen Tage gerade auf Länderseite gaben Bremen und Thüringen eine Protokollerklärung zu dem Beschluss ab. Beide Länder weisen darauf hin, dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete "Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss".

    Auch Gesundheitsminister für lokale Ausreisesperren

    Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich zuvor ebenfalls auf zielgenauere, lokale Beschränkungen in Regionen mit einem starkem Corona-Ausbruch verständigt. Lokale Ausreisesperren könnten dabei "ein geeignetes Mittel" sein, heißt es in einem der dpa vorliegenden Papier der Gesundheitsministerkonferenz vom Donnerstag.

    Die Minister empfehlen den Regierungschefs der Länder, künftig kleinere örtliche Einheiten bei einem Ausbruch einzuschränken. "Die Abriegelung ganzer Bezirke zum Beispiel in Hamburg oder Berlin ist nicht möglich", heißt es in dem Papier. Es dürfe bei solchen Maßnahmen keinen Automatismus geben: "Entscheidungen müssen vor Ort flexibel von den zuständigen Behörden getroffen werden."

    Braun hatte nach der teils aufgeregten jüngsten Diskussion am Morgen im ZDF betont, es gehe nicht darum, ganze Landkreise einzuschränken. "Schneller, kleinräumiger, präziser, das ist das, was wir heute vereinbaren wollen." Beschränkungen solle es nur noch dort geben, wo sie unbedingt notwendig seien, etwa in Teilen eines Betriebs oder in Teilen einer Gemeinde, in denen das Coronavirus ausgebrochen sei.

    Vor einigen Wochen hatten mehr als 1000 positiv getestete Mitarbeiter des Fleischverarbeiters Tönnies in Nordrhein-Westfalen zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Betroffen waren zeitweise rund 640 000 Einwohner.

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die von der Landesregierung verfügten Einschränkungen allerdings nach einiger Zeit gekippt. Das zuständige Gesundheitsministerium hätte eine differenziertere Regelung erlassen müssen. Ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, hatte das Gericht erklärt.

    Als Corona-Risikogebiete gelten Regionen oder Orte, in denen die Zahl der Neuinfektionen 50 pro 100 000 Einwohner in 7 Tagen übersteigt oder große Unsicherheit über die tatsächliche Ausbreitung herrscht. Für die Benennung solcher Gebiete ist das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig./bk/DP/eas





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