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    Gibt´s doch gar nicht  14642  7 Kommentare Wirecard: Bafin-Mitarbeiter handelten verstärkt mit Aktien der Betrugsfirma

    Der Betrugsfall Wirecard schreibt wieder einmal ein Kapitel, das man in die Rubrik „Gibt´s doch gar nicht“ einordnen möchte: In den Monaten vor der Pleite zockten Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin in verstärktem Maße fröhlich mit der Wirecard-Aktie. Das kann ein weiteres Argument sein, wenn geschädigte Anleger Schadensersatz fordern.

    Nach einem Bericht des Magazins „Capital“ haben Angestellte der Bafin in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 verstärkt in Aktien und Derivaten der Betrugsfirma Wirecard gehandelt. Das geht aus Daten des Finanzministeriums hervor. Rund 2,4 Prozent aller Wertpapiertransaktionen der Bafin-Mitarbeiter entfielen in diesem Zeitraum auf Wirecard. Im Jahr 2018 lag dieser Anteil noch bei 1,2 Prozent, 2019 dann bei 1,7 Prozent.

    Im Klartext heißt das: Während die Bafin beispielweise Anfang 2019 Leerverkäufe in Wirecard-Aktien verbot, zockten ihre Mitarbeiter mit der Wirecard-Aktie. Das heißt nicht notwendigerweise, dass Insiderwissen ausgenutzt wurde – das Finanzministerium weist diese Vermutung jedenfalls zurück. Dennoch wirkt es befremdlich, dass Mitarbeiter einer Behörde, die über kursrelevante Tatsachen entscheidet, so aktiv in einem Wertpapier handeln.

    Ohnehin steht die Bafin in Sachen Wirecard mit dem Rücken zur Wand. Anlegerschützer sehen gute Chancen, Schadensersatz für geschädigte Wirecard-Anleger einzuklagen und haben eine Musterklage gegen die Finanzaufsicht eingereicht. Sie werfen der Bafin vor, ihr Amt missbraucht zu haben, als sie bereits 2019 den Betrug bei Wirecard untersuchte, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Stattdessen habe die Behörde Wirecard geschützt, indem die Leerverkäufe verboten wurden.

    Die starke Handelstätigkeit von Bafin-Mitarbeitern bei Wirecard wirkt angesichts der fragwürdigen Verstrickungen der Finanzaufsicht wie der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringen könnte. Besonders pikant: Zuständig für eine Untersuchung, ob es möglicherweise Insiderhandel bei Bafin-Mitarbeitern gegeben haben könnte, wäre: die Bafin! Umso dringender scheint es nun geboten, im Rahmen eines Prozesses extern zu untersuchen, ob bei der Bafin wirklich alles mit rechten Mitteln zugegangen ist.

    Wir sehen jedenfalls in den jüngsten Meldungen einen weiteren Hinweis, der die Chancen für Wirecard-Geschädigte auf Schadensersatz erhöhen könnte. Betroffene Anleger sollten bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welches konkrete Vorgehen für sie sinnvoll ist. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie auch, welche Kosten mit einer Klage verbunden wären. Auch ist es möglich, das Kostenrisiko mit Hilfe einer Prozessfinanzierung auszuschließen. Bei diesem Modell fallen nur dann Kosten an, wenn Schadensersatz erstritten wird.

    Neben der Finanzaufsicht Bafin gelten auch Klagen gegen die Wirecard-Vorstände sowie den Wirtschaftsprüfer EY Ernst&Young als aussichtsreich. Zudem wird es für Anleger, die ihre Schäden nachweisen können, auch im Insolvenzverfahren gegen die Wirecard AG zumindest eine teilweise Entschädigung geben. Deshalb sollten Anleger auf keinen Fall ihre Verluste vorschnell abschreiben, sondern prüfen lassen, welche Möglichkeiten und Aussichten sie haben.



    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Gibt´s doch gar nicht Wirecard: Bafin-Mitarbeiter handelten verstärkt mit Aktien der Betrugsfirma Der Betrugsfall Wirecard schreibt wieder einmal ein Kapitel, das man in die Rubrik „Gibt´s doch gar nicht“ einordnen möchte: In den Monaten vor der Pleite zockten Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin in verstärktem Masse fröhlich mit der …