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    Viele Kaufinteressenten  30441  8 Kommentare Insolvenz bei Wirecard: Was bleibt für Aktionäre übrig?

    Bis zum vergangenen Freitag konnten Bieter Angebote für das operative Geschäft der insolventen Wirecard AG machen. Das Interesse scheint groß zu sein. Auch Aktionäre, die durch den Betrugsfall geschädigt worden sind, werden von den Verkäufen profitieren. Dazu müssen sie jedoch aktiv werden.

    Wie das Handelsblatt berichtet, hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé eine Frist bis zum vergangenen Freitagabend gesetzt, in der Interessenten ein Angebot für den Kauf von Unternehmensteilen der pleitegegangenen Wirecard AG machen konnten.

    Entgegen der Meinung vieler Kritiker scheint doch nicht alles nur heiße Luft gewesen zu sein, was im Wirecard-Konzern aufgebaut wurde. Denn die Liste der Interessenten ist dem Bericht zufolge namhaft. Sie reicht von den Finanzinvestoren Apollo und KKR über die spanische Bank Santander, das Fintech Solarisbank aus Berlin bis zu dem britischen Telekommunikationskonzern Lycamobile.

    Insbesondere der Verkauf der Wirecard-Bank verspricht einen ordentlichen Erlös. Das Ziel des Insolvenzverwalters soll ein dreistelliger Millionenbetrag sein. Doch die spannende Frage lautet: Was werden die Anleger davon haben?

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    Klar ist dabei: Wer Wirecard Aktien nach der Bekanntgabe der Insolvenz am 25. Juni 2020 gekauft hat, der wird leer ausgehen. Denn ab diesem Zeitpunkt gibt es weder Ansprüche auf Schadensersatz noch wird aus dem Erlös des Insolvenzverfahrens etwas für die Aktionäre übrigbleiben. Dazu sind die Verbindlichkeiten von Wirecard viel zu hoch.

    Anders sieht es für Anleger aus, die Wirecard Papiere (und zwar sowohl Aktien als auch Derivate auf Wirecard) bis zum 25. Juni 2020 gekauft haben. Sie können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden. Am besten dürften die Aussichten für Wertpapiere sein, die bis zum 18. Juni gekauft worden sind, als Wirecard erstmals über den Betrug berichtete und die fehlenden 1,9 Milliarden Euro offenlegte.

    Es ist sehr wahrscheinlich, dass Insolvenzverwalter Jaffé jene Forderungen dieser Anleger im Insolvenzverfahren zulassen wird, die ausreichend begründet sind. Dafür spricht auch, dass bereits jetzt ein Vertreter der wichtigsten deutschen Anlegerkanzlei im Gläubigerausschuss vertreten ist. Dies bedeutet: Anleger, die Wirecard-Aktien und Derivate vor Bekanntgabe des Betrugsfalls gekauft haben, werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens genauso behandelt wie Kreditgeber oder andere Gläubiger. Ihr Schaden wird als Verbindlichkeit anerkannt. Sie haben also Anspruch auf die Insolvenzquote. Diese ergibt sich aus den Erlösen der Unternehmensverkäufe. Je mehr Geld also beispielsweise für die Wirecard Bank fließt, desto mehr erhalten auch die geschädigten Anleger.

    Aber Vorsicht! Wer sich nicht bis zum 26. Oktober 2020 beim Insolvenzverwalter anmeldet, geht leer aus. Es gibt keinen Automatismus, der geschädigte Anleger am Insolvenzverfahren beteiligt – ganz im Gegenteil. Denn die Anmeldung ist alles andere als einfach. Hier ist dringend anwaltliche Hilfe empfehlenswert! Ein einfaches Anschreiben an den Insolvenzverwalter mit Übersendung der Wertpapierabrechnungen wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, damit dieser die Forderungen anerkennt.

    Experten sprechen davon, dass die Anmeldung für das Insolvenzverfahren ähnlich aufwendig ist wie eine Klageschrift in einem Gerichtsverfahren. Anleger müssen ihren Schaden detailliert nachweisen und belegen sowie begründen, warum ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden sollen.

    Mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf können Wirecard-Anleger hier ihre Forderungen durch eine erfahrene Anlegerkanzlei beim Insolvenzverwalter anmelden lassen. Vorgeschaltet ist dabei eine kostenlose Prüfung, in der Aktionäre und Derivate-Inhaber erfahren, welche Möglichkeiten sie insgesamt haben und mit welchen Kosten ein Vorgehen verbunden ist. Neben der Anmeldung zum Insolvenzverfahren halten wir besonders eine Klage gegen EY, den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, für aussichtsreich.

    Gegen EY wird es demnächst eine Musterklage geben, an der sich Anleger beteiligen können, wenn sie nicht selbst klagen wollen. Hierzu laufen derzeit noch keine Fristen. Zeitlich kritisch ist dagegen das Insolvenzverfahren. Wer dort nicht bis zum 26. Oktober seine Forderungen fachgerecht anmeldet, der droht seine Ansprüche zu verlieren.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Viele Kaufinteressenten Insolvenz bei Wirecard: Was bleibt für Aktionäre übrig? Bis zum vergangenen Freitag konnten Bieter Angebote für das operative Geschäft der insolventen Wirecard AG machen. Das Interesse scheint groß zu sein. Auch Aktionäre, die durch den Betrugsfall geschädigt worden sind, werden von den Verkäufen …