Nachweis von Genome Editing weiterhin nicht möglich
Berlin (ots) - Anlässlich der Berichterstattungen zu einem vermeintlich
erstmalig verfügbaren Verfahren zum Nachweis genomeditierter Nutzpflanzen stellt
Thorsten Tiedemann , Grain Club-Vorsitzender fest: "Es entsteht der Eindruck,
der neue Test sei zur generellen Identifikation von genomeditierten Nutzpflanzen
geeignet. Dafür wäre allerdings der Nachweis der Ursache einer genetischen
Veränderung notwendig. Dies kann das Verfahren nicht leisten, weshalb die
allgemeine Identifikation von genomeditierten Kulturpflanzen weiterhin nicht
möglich ist." Aus Sicht des Grain Clubs trägt eine verkürzte Darstellung dieser
komplexen Zusammenhänge in keiner Weise zur Aufklärung der Verbraucher bei.
Am 7. September 2020 hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)
zusammen mit Greenpeace und anderen Organisationen eine Studie zur
Nachweisbarkeit neuer Züchtungstechniken wie CRISPR-Cas bzw. Genome Editing in
Kulturpflanzen vorgestellt und unterstreicht ihre Eignung auch im Bereich der
Agrarimporte. Als Methode wurde die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) gewählt.
Mittels des PCR-Tests lässt sich die Präsenz von genomeditierten Pflanzen jedoch
nur dann nachweisen, wenn bereits bekannt ist, dass diese mit Hilfe von neuen
Züchtungstechniken entstanden sind. Diese Informationen liegen für pflanzliche
Produkte in vielen Ländern nicht vor. Eine Vermengung der Ernten vieler
Anbaufelder in den Ursprungsländern ist in der Logistik von Massenschüttgütern
wie Weizen, Raps, Mais und Soja praxisüblich und erhöht den Anspruch an
geeignete Nachweisverfahren zusätzlich. "Von einer rechtssicheren Identifikation
genomeditierter Pflanzen, gerade im Bereich des internationalen Agrarhandels,
kann man deshalb erst dann sprechen, wenn auch die Mutationsursache im
agrarischen Rohstoff rechtssicher identifiziert wurde. Das erlaubt die
vorgestellte Methode jedoch grundsätzlich nicht", so Tiedemann weiter.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zweifelt in
seiner Stellungnahme ebenfalls eine generelle Eignung der Methode an, Genome
Editing nachweisen zu können. Die BVL-Stellungnahme finden Sie unter:
https://bit.ly/3ioMvH2
Pressekontakt:
Dr. Illya Kolba
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Tel: +49 30 726 259-31
Mail: mailto:info@grain-club.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105718/4707092
OTS: Grain Club
erstmalig verfügbaren Verfahren zum Nachweis genomeditierter Nutzpflanzen stellt
Thorsten Tiedemann , Grain Club-Vorsitzender fest: "Es entsteht der Eindruck,
der neue Test sei zur generellen Identifikation von genomeditierten Nutzpflanzen
geeignet. Dafür wäre allerdings der Nachweis der Ursache einer genetischen
Veränderung notwendig. Dies kann das Verfahren nicht leisten, weshalb die
allgemeine Identifikation von genomeditierten Kulturpflanzen weiterhin nicht
möglich ist." Aus Sicht des Grain Clubs trägt eine verkürzte Darstellung dieser
komplexen Zusammenhänge in keiner Weise zur Aufklärung der Verbraucher bei.
Am 7. September 2020 hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)
zusammen mit Greenpeace und anderen Organisationen eine Studie zur
Nachweisbarkeit neuer Züchtungstechniken wie CRISPR-Cas bzw. Genome Editing in
Kulturpflanzen vorgestellt und unterstreicht ihre Eignung auch im Bereich der
Agrarimporte. Als Methode wurde die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) gewählt.
Mittels des PCR-Tests lässt sich die Präsenz von genomeditierten Pflanzen jedoch
nur dann nachweisen, wenn bereits bekannt ist, dass diese mit Hilfe von neuen
Züchtungstechniken entstanden sind. Diese Informationen liegen für pflanzliche
Produkte in vielen Ländern nicht vor. Eine Vermengung der Ernten vieler
Anbaufelder in den Ursprungsländern ist in der Logistik von Massenschüttgütern
wie Weizen, Raps, Mais und Soja praxisüblich und erhöht den Anspruch an
geeignete Nachweisverfahren zusätzlich. "Von einer rechtssicheren Identifikation
genomeditierter Pflanzen, gerade im Bereich des internationalen Agrarhandels,
kann man deshalb erst dann sprechen, wenn auch die Mutationsursache im
agrarischen Rohstoff rechtssicher identifiziert wurde. Das erlaubt die
vorgestellte Methode jedoch grundsätzlich nicht", so Tiedemann weiter.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zweifelt in
seiner Stellungnahme ebenfalls eine generelle Eignung der Methode an, Genome
Editing nachweisen zu können. Die BVL-Stellungnahme finden Sie unter:
https://bit.ly/3ioMvH2
Pressekontakt:
Dr. Illya Kolba
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Tel: +49 30 726 259-31
Mail: mailto:info@grain-club.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105718/4707092
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