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     164  0 Kommentare Nachweis von Genome Editing weiterhin nicht möglich

    Berlin (ots) - Anlässlich der Berichterstattungen zu einem vermeintlich
    erstmalig verfügbaren Verfahren zum Nachweis genomeditierter Nutzpflanzen stellt
    Thorsten Tiedemann , Grain Club-Vorsitzender fest: "Es entsteht der Eindruck,
    der neue Test sei zur generellen Identifikation von genomeditierten Nutzpflanzen
    geeignet. Dafür wäre allerdings der Nachweis der Ursache einer genetischen
    Veränderung notwendig. Dies kann das Verfahren nicht leisten, weshalb die
    allgemeine Identifikation von genomeditierten Kulturpflanzen weiterhin nicht
    möglich ist." Aus Sicht des Grain Clubs trägt eine verkürzte Darstellung dieser
    komplexen Zusammenhänge in keiner Weise zur Aufklärung der Verbraucher bei.

    Am 7. September 2020 hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)
    zusammen mit Greenpeace und anderen Organisationen eine Studie zur
    Nachweisbarkeit neuer Züchtungstechniken wie CRISPR-Cas bzw. Genome Editing in
    Kulturpflanzen vorgestellt und unterstreicht ihre Eignung auch im Bereich der
    Agrarimporte. Als Methode wurde die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) gewählt.
    Mittels des PCR-Tests lässt sich die Präsenz von genomeditierten Pflanzen jedoch
    nur dann nachweisen, wenn bereits bekannt ist, dass diese mit Hilfe von neuen
    Züchtungstechniken entstanden sind. Diese Informationen liegen für pflanzliche
    Produkte in vielen Ländern nicht vor. Eine Vermengung der Ernten vieler
    Anbaufelder in den Ursprungsländern ist in der Logistik von Massenschüttgütern
    wie Weizen, Raps, Mais und Soja praxisüblich und erhöht den Anspruch an
    geeignete Nachweisverfahren zusätzlich. "Von einer rechtssicheren Identifikation
    genomeditierter Pflanzen, gerade im Bereich des internationalen Agrarhandels,
    kann man deshalb erst dann sprechen, wenn auch die Mutationsursache im
    agrarischen Rohstoff rechtssicher identifiziert wurde. Das erlaubt die
    vorgestellte Methode jedoch grundsätzlich nicht", so Tiedemann weiter.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zweifelt in
    seiner Stellungnahme ebenfalls eine generelle Eignung der Methode an, Genome
    Editing nachweisen zu können. Die BVL-Stellungnahme finden Sie unter:
    https://bit.ly/3ioMvH2

    Pressekontakt:

    Dr. Illya Kolba
    Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
    Tel: +49 30 726 259-31
    Mail: mailto:info@grain-club.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105718/4707092
    OTS: Grain Club




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    Nachweis von Genome Editing weiterhin nicht möglich Anlässlich der Berichterstattungen zu einem vermeintlich erstmalig verfügbaren Verfahren zum Nachweis genomeditierter Nutzpflanzen stellt Thorsten Tiedemann , Grain Club-Vorsitzender fest: "Es entsteht der Eindruck, der neue Test sei zur generellen …

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