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     1273  0 Kommentare Meine Watchlist für’s vierte Quartal 2020

    Gleich vorneweg – ich habe nicht vor, in diesem Jahr noch größere Summen in Einzelaktien zu stecken. Im Zuge des Corona-Crashs im Frühjahr dieses Jahres habe ich einen fünfstelligen Betrag in Aktien investiert. Man könnte diese Käufe auch als vorgezogene Käufe bezeichnen, die normalerweise über das ganz Jahr verteilt worden wären. Trotzdem habe natürlich auch ich eine Watchlist.

    Denn mir sind in den letzten Wochen einige interessante Aktien über den Weg gelaufen, die es noch in diesem Jahr in mein Depot schaffen könnten. Um welche Watchlist-Kandidaten es sich handelt, erfährst du, wenn du weiterliest.

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    Watchlist-Kandidat 1: Die DexCom-Aktie

    DexCom (WKN: A0D9T1) bietet seinen Kunden – an Diabetes erkrankten Menschen – ein System zur kontinuierlichen Blutzuckerkontrolle an. Und das ganz ohne Nerviges in den Finger piksen! Das erhöht zum einen die Sicherheit, da der Blutzucker alle fünf Minuten mit einem aufgeklebten Sensor kontrolliert wird anstatt wie herkömmlich nur alle paar Stunden.

    Zum anderen ist ein solches Verfahren natürlich deutlich benutzerfreundlicher als das „In-den-Finger-Stechen“. Keine Frage – die kontinuierliche Überwachung des Blutzuckerspiegels verbessert das Leben seiner Anwender verglichen mit dem Status quo erheblich! Zusätzlich zu diesen Vorteilen aus Kundensicht bietet der Diabetes-Markt massives Wachstumspotenzial.

    Laut DexCom sind Stand heute weltweit 50 % aller Diabetes-Erkrankungen diagnostiziert, 25 % erhalten medizinische Unterstützung, bei rund 12,5 % werden die in die Behandlung gesteckten Ziele erreicht und gerade einmal 6 % aller an Diabetes erkrankten Menschen führen ein Leben ohne diabetesbedingte Komplikationen.

    Eine Menge Wachstumspotenzial für ein innovatives Unternehmen wie DexCom, dass als erstes Unternehmen überhaupt eine FDA-Zulassung für seine kontinuierliche Blutzucker-Überwachung erhielt. Für mich Grund genug, dass dieses Unternehmen weit oben auf meiner Watchlist steht. Und vielleicht bald Teil meines Portfolios sein wird!

    Watchlist-Kandidat 2: Die Beyond Meat-Aktie

    Auch die Beyond Meat (WKN: A2N7XQ)-Aktie steht weit oben auf meiner Watchlist. Was will er denn mit dieser Hype-Aktie, wird sich der eine oder andere an dieser Stelle vielleicht fragen. Tatsächlich glaube ich jedoch nicht, dass es sich bei der Beyond Meat-Aktie um eine Hype-Aktie handelt.

    Zum einen steckt hinter diesem Unternehmen eine Vision, die ich uneingeschränkt teile. Der übermäßige Verzehr von tierischen Fleischprodukten belastet unseren Planeten massiv, ist ungesund und es ist eine Schande, unter welchen Umständen Tiere in der Massentierhaltung leben müssen.

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Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. 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Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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    Meine Watchlist für’s vierte Quartal 2020 Gleich vorneweg – ich habe nicht vor, in diesem Jahr noch größere Summen in Einzelaktien zu stecken. Im Zuge des Corona-Crashs im Frühjahr dieses Jahres habe ich einen fünfstelligen Betrag in Aktien investiert. Man könnte diese Käufe auch als …

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