Schadensersatz
Diesel OLG-Urteil: Daimler / Mercedes wegen Abgasmanipulation verurteilt
Erstmals hat ein Berufungsgericht der zweiten Instanz die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen Abgasmanipulation an einem Diesel verurteilt. Das Urteil dürfte wegweisend für viele Mercedes-Besitzer sein.
Der Druck auf Daimler im Rahmen des Diesel-Skandals wird immer größer. Erstmals wurde der Stuttgarter Autohersteller nun von einem deutschen Gericht in zweiter Instanz zu einer Schadensersatz-Zahlung verurteilt. Wie das OLG Naumburg (Az. 8 U 8/20) feststellte, hat Daimler in einem Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und den Kunden geschädigt. Daimler schuldet dem Kunden somit die Rückzahlung des Kaufpreises.
In dem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz Diesel des Modells GLK 220 CDI 4MATIC, das der Kunde in 2014 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Das Fahrzeug hat den Motor OM651, der über eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verfügt. Diese bewirkt, dass unter den Laborbedingungen, die bei der Zulassung des Typs herrschen, die Kühlmitteltemperatur künstlich niedrig gehalten wird. Dadurch wärmt sich der Motor langsamer auf und stößt auf dem Prüfstand weniger Stickoxide aus als erlaubt. Im realen Betrieb wird diese Funktion jedoch zumeist deaktiviert, so dass dort die Schadstoffwerte dann über den zulässigen Grenzen liegen.
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Das Gericht verurteilte Daimler aus diesem Grund zur Rückzahlung des Kaufpreises an den Kunden. Allerdings muss dieser im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dadurch erhält der Käufer knapp 26.000 Euro vom ursprünglichen Kaufpreis von rund 34.000 Euro zurück. Das Urteil ist auch deswegen brisant, weil es sich auf zahlreiche andere Mercedes-Modelle anwenden lassen könnte, bei denen eine vergleichbare Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Es handelt sich dabei um Modelle der C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse mit den Motoren OM651 und OM 642.
Das Verfahren zeigt, dass die Chancen von Mercedes-Besitzern auf Schadensersatz hoch sind. Diese Aussichten könnte sich am 27. Oktober 2020 weiter verbessern. Dann verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über den Schadensersatz-Anspruch bei einem Mercedes Diesel. Betroffene Besitzer eines solchen Fahrzeugs sollten anwaltlich prüfen lassen, ob ihr Auto von einer möglichen Manipulation betroffen ist, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.