Im Diesel-Abgasskandal von VW ist noch nichts verjährt / Landgericht Trier stellt Verurteilung nach § 852 BGB in Aussicht / Dr. Stoll & Sauer
Klagen weiter möglich - Seite 2
Verletzung auf Kosten des Verletzten erlangt hat und für einen Schaden nicht
mehr einstehen muss, dem kein eigener wirtschaftlicher Vorteil entspricht (BGH,
Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16 -, BGHZ 221, 342-352, Rn. 23). Der
wirtschaftliche Vorteil der Beklagten liegt in dem Kaufpreis, den sie durch den
Verkauf des Fahrzeugs erzielt hat und dessen Höhe sie allein kennt. Nach den von
dem Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19)
präzisierten Grundsätzen dürfte sie auch insoweit eine sekundäre Darlegungslast
treffen. Umstände, die ihre Bereicherung vermindern könnten, müsste sie ohnehin
vortragen. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich aber auch auf die verschärfte
Haftung gem. §§ 819 Abs. 2, 818 Abs. 4 BGB hingewiesen. Von dem Zeitpunkt an,
als die Beklagte die Leistung (also den Kaufpreis) erhalten hat, kann sie sich
nicht mehr auf eine Entreicherung berufen. Das wird z. B. dazu führen, dass bei
der Berechnung ihres wirtschaftlichen Vorteils die Kosten für die Entwicklung
des Software-Updates nicht abgezogen werden dürfen."
Das Gericht gibt VW damit klar zu erkennen, dass der Konzern offenlegen muss,
wie hoch die Bereicherung beim Verkauf des Autos war - sprich der Gewinn. Die
Entwicklung des Software-Update darf nicht davon abgezogen werden. VW hat
mittlerweile in einem Verfahren vor dem Landgericht Kiel die Anwendung von § 852
BGB zum Restschadensanspruch akzeptiert.
Sensationelle Wende bei der Verjährung im Abgasskandal von VW
Insgesamt hat sich das Jahr 2020 im Diesel-Abgasskandal für Verbraucher positiv
entwickelt. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof (https://www.vw-sc
haden.de/aktuelles/bundesgerichtshof-verurteilt-vw-im-diesel-abgasskandal-kanzle
i-dr-stoll-sauer-erwartet) (BGH) VW wegen arglistiger und sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB. Und jetzt hat VW auch eingesehen, dass letztlich im
Abgasskandal noch nichts verjährt ist. In einem Verfahren vor dem Landgericht
Kiel stellte die 17. Zivilkammer eine Verurteilung von VW nach § 852 BGB in
Aussicht, obwohl die Klage erst 2020 eingereicht worden war. Im Originaltext
liest sich das folgendermaßen:
"(...) Insoweit kommt aber in Betracht, dass dem Kläger ein sogenannter Anspruch
auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB zusteht. Denn er hat hier ein Neufahrzeug
von einem Vertragshändler der Beklagten erworben. Insofern ist davon auszugehen,
dass (...) die Beklagte jedenfalls einen Teil des Kaufpreises im Sinne von § 852
BGB erlangt hat. Von dem Kaufpreis wäre insoweit die Händlermarge abzuziehen.
Insoweit dürfte der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast zur Höhe der
Händlermarge obliegen."
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte