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     155  0 Kommentare Internationaler Sportgerichtshof setzt Regel von World Athletics, die behinderten Athleten die Nachweispflicht auferlegte, keinen Wettbewerbsvorteil zu haben, als rechtswidrig und diskriminierend außer Kraft, und hindert gleichzeitig den beidseitig beinam - Seite 2

    Erstaunlicherweise wich dasselbe Sportgerichtshof-Gremium nach der richtigen Entscheidung über die Regel selbst stark vom Kurs ab und kam zu dem Schluss, dass der behinderte Athlet, der das Schiedsverfahren eingeleitet hat – der beidseitig beinamputierte 400-Meter-Sprinter Blake Leeper – selbst nicht auf seinen Prothesen gegen nicht behinderte Sportler antreten dürfe, weil er angeblich in einer „unnatürlich" großen Höhe läuft. Konkret entschied das Gremium, dass es unfair wäre, ihn in dieser Höhe gegen nicht behinderte Athleten antreten zu lassen, da die Prothesen Leepers auf eine Höhe eingestellt seien, die über die derzeitig gültige maximal zulässige Stehhöhe (MASH), die paralympische Organisationen bei verschiedenen Veranstaltungen angewendet haben, hinausgeht. Dieser Teil der Entscheidung war rassistisch diskriminierend und verstößt damit gegen die allgemeinen Regeln.

    Blake Leeper ist Afroamerikaner. Die MASH-Höhenbeschränkungen basieren jedoch ausschließlich auf Daten zu den Größenproportionen von Kaukasiern und Asiaten. Somit berücksichtigen die MASH-Höhenbeschränkungen nicht die Tatsache, dass die Größenproportionen schwarzer Athleten davon abweichen können und sie gezwungen werden können, in Höhen zu laufen, die für sie möglicherweise nicht natürlich sind. Das Sportgerichtshof-Gremium wurde mit dem Vorwurf der rassistisch motivierten Voreingenommenheit konfrontiert, dieser wurde aber ignoriert. Das Urteil war insbesondere deshalb so ungerecht, weil die Experten von World Athletics zugegeben haben, dass „es nicht bekannt ist, ob die Gleichungen [in einer der Studien, auf die sich die neuen MASH-Grenzwerte beziehen], die Statur in anderen Bevölkerungsgruppen vorhersagen" und sogar eingeräumt haben, ihre Arbeit „würde vielleicht durch zukünftige Studien mit einer international repräsentativen Stichprobe gestärkt". Es gibt daher keine wissenschaftlich fundierte oder verlässliche Grundlage, diese Größenbeschränkungen auf einen schwarzen Athleten wie Leeper anzuwenden, an dessen Prothesen das Gremium ansonsten nichts feststellen konnte, was ihm einen Wettbewerbsvorteil erbringen könnte. Außerdem sind die MASH-Höhenregeln von World Athletics nie übernommen und nie auf nicht behinderte Athleten angewendet worden.

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    Internationaler Sportgerichtshof setzt Regel von World Athletics, die behinderten Athleten die Nachweispflicht auferlegte, keinen Wettbewerbsvorteil zu haben, als rechtswidrig und diskriminierend außer Kraft, und hindert gleichzeitig den beidseitig beinam - Seite 2 NEW YORK, 27. Oktober 2020 /PRNewswire/ - Heute, am 26. Oktober, hat der Internationale Sportgerichtshof bekannt gegeben, dass er eine von World Athletics (ehemals „IAAF") – dem internationalen Sportverband für Leichtathletik – verabschiedete Regel …